Tote im See: Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung
Von Jürgen Pachner
Im Fall der in der Nacht zum 12. Juli im Traunsee bei Gmunden ertrunkenen Johanna P. aus Pinsdorf (OÖ) hat die Staatsanwaltschaft Wels nun Anklage gegen den 21-jährigen Begleiter der 19-Jährigen erhoben.
"Gegen diesen Mann ist im Bezirksgericht Gmunden jetzt ein Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung, Sachbeschädigung und dauernder Sachentziehung eingebracht worden", sagt Behördensprecher Christian Hubmer.
Wie berichtet, wollten die beiden jungen Erwachsenen nach einer feuchtfröhlichen Lokaltour gegen 2 Uhr Früh noch im 19 Grad kalten Traunsee ein Bad nehmen. Sie sprangen von einem Anlegesteg ins Wasser. N. soll nicht mehr aufgetaucht sein.
"Der Mann hat aber keine Rettung gerufen", betont Hubmer. Der Verdächtige gibt an, zu dem Zeitpunkt genau wie die junge Frau stark alkoholisiert gewesen zu sein. "Er ist angeblich in große Panik verfallen, weil er bei sich eine gewisse Mitschuld sah, dass es dazu gekommen war", sagt Hubmer.
Der Betrunkene nahm die Kleidung und die Handtasche seiner Bekannten und machte sich damit aus dem Staub. Er soll auch das Handy von N. zerstört haben - offenbar, um Spuren zu verwischen. Das Mobiltelefon wurde später sichergestellt, konnte aber nicht mehr repariert werden. "Nicht einmal Spezialisten aus Texas ist das gelungen", betont der Staatsanwalt.
Die Obduktion ergab, dass Johanna N. ertrunken ist. Kratzspuren am Körper des Begleiters stammten nicht von ihren Fingernägeln. Hubmer: "Es gab keine Anhaltspunkte auf Fremdeinwirkung."