Chronik/Oberösterreich

Süchtiger warf Ziegel auf Kopf von Kleinkind: Zehn Monate

Cannabis, Speed, Crystal Meth und Amphetamine: Vollgedröhnt mit einem Cocktail aus Drogen und Stimulanzen kletterte Christoph P. am 23. April über den Zaun des Pfarrkindergartens Puchenau. Er hob einen zweieinhalb Kilo schweren Ziegelstein auf und schleuderte ihn wuchtig gegen den Kopf der vierjährigen Zoe B., die gerade in einer Sandkiste spielte. Die Kleine hatte enormes Glück, der Ziegel streifte sie nur seitlich. Zoe erlitt bei dem lebensgefährlichen Angriff bloß eine Kopfprellung.

„Ich kann mir selber nicht verzeihen, was damals passiert ist, es tut mir unendlich leid“, erklärte P. am Mittwoch auf der Anklagebank im Landesgericht Linz. Der 28-jährige Arbeitslose musste sich „wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung im Zustand voller Berauschung“ verantworten. P. kann sich an die Tat selbst nicht mehr erinnern. „Ich hatte ein totales Blackout, mir fehlen zwei komplette Tage.“

Jahrelang Junkie

Der Angeklagte hatte mehr als zehn Jahre lang intensiv Suchtgift konsumiert – fünf einschlägige Vorstrafen sind im Strafregister verzeichnet. „Ich hab’ in der Lehrzeit mit Partydrogen begonnen und bin immer mehr reingerutscht.“ Einen Versuch, sich ohne medikamentöse Begleitung therapieren zu lassen, habe er vorzeitig abbrechen müssen: „Ich hab’ einen epileptischen Anfall gekriegt.“

Die Absicht, von den Drogen loszukommen sei in den Wochen vor der Tat aber wieder groß gewesen. „Ich hab’ mich selbst um einen Therapieplatz bemüht, den ich Anfang Mai bekommen hätte.“ Mit dem Angriff auf die Vierjährige machte er sich einen Strich durch die Rechnung.

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner erklärte, dass P. nicht geisteskrank und auch nicht von sich aus gewalttätig sei. Bei der Tat sei der 28-Jährige nicht zurechnungsfähig gewesen. Sie warnte davor, dass ohne eine Therapie bei P. die Gefahr bestehe, wieder Straftaten „bis hin zu Tötungsdelikten“ zu begehen. Urteil: Zehn Monate unbedingt und Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher – rechtskräftig.