Sex nach K.-o.-Tropfen: Haft
Von Jürgen Pachner
Einer 28-jährigen Ex-Insassin ist zu verdanken, dass der Fall überhaupt vor Gericht gelandet ist. Sie ist eines von fünf Opfern, die ein 52-jähriger Familienvater mithilfe von K.-o.-Tropfen betäubt und missbraucht haben soll. Der Angeklagte – er war leitender Sozialarbeiter in der Justizanstalt Linz – musste sich am Dienstag wegen mehrfacher Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung im Landesgericht verantworten.
Die 28-Jährige war Ende November 2011 von dem Mann ins Gästehaus der Justizanstalt gebracht worden, wo er ein Zimmer gemietet hatte. Mit dem Vorwand, er habe eine Überraschung für sie, kam sie widerwillig mit. Sie konsumierte ein Glas Wein und Cola – was dann geschah, weiß sie nicht mehr. Stunden später wachte sie auf: „Ich war nackt und er ist neben mir gelegen – ich spürte sofort, dass mit meinem Körper etwas passiert ist“, erklärte sie im KURIER-Gespräch. Im Bad seien ihr drei Filmdosen mit Flüssigkeitsrückständen aufgefallen, von denen sie eine einsteckte.
Den Inhalt ließ sie im AKH Linz analysieren – es handelte sich um die „Vergewaltigungsdroge“ GHB (Gammahydroxybuttersäure). Rückstände davon wurden auch in ihrem Harn sichergestellt. „Ich hatte nach dem Aufwachen das selbe Körpergefühl wie nach einem Beischlaf.“ Die 28-Jährige erstattete Strafanzeige. Auf der Innenseite ihrer BH-Körbchen wurden auch DNA-Spuren des Angeklagten gefunden, obwohl er bestritt, Intimkontakt mit ihr gehabt zu haben.
Nach ihrer Anzeige meldeten sich drei weitere Ex-Insassinnen, die ebenfalls angaben, im Beisein des 52-Jährigen einen Filmriss erlitten zu haben und zum Teil mit heruntergezogener Hose wieder zu sich gekommen zu sein. Ähnlich der Fall einer Revierinspektorin aus der Justizanstalt, die 2010 während einer Weihnachtsfeier einen Gedächtnisverlust erlitt und – laut eines Zeugen – vom Angeklagten intim betatscht und in ihr Zimmer gebracht worden sein soll.
Vor Gericht bestritt der Sozialarbeiter jede Form des sexuellen Übergriffs: „Eine Intrige“, behauptete er. Der Schöffensenat war anderer Ansicht. Das nicht rechtskräftige Urteil: fünf Jahr Haft und 500 bis 1000 Euro Entschädigung für jedes Opfer.