Chronik/Oberösterreich

Lesegerät spart Stress für Tiere

Seit 1. Jänner 2010 müssen laut Tierschutzgesetz alle Hunde in Österreich mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein. Den Vierbeinern wird der Reiskorn-große Mikrochip mit einer 15-stelligen Zahl im Bereich der linken Halsseite unter die Haut implantiert. Darauf sind die Daten des Tieres und seines Besitzers gespeichert.

Werden entlaufene oder ausgesetzte Haustiere gefunden, können die Besitzer mit Hilfe eines  Chip-Lesegeräts rasch ausfindig gemacht werden. Allerdings: Solche Lesegeräte besitzen üblicherweise nur Tierärzte und Tierheime.

„In vielen Fällen werden Fundtiere – speziell in der Nacht und am Wochenende – einfach bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben“, sagt Sonja Weinand, Sprecherin des Vereins Pfotenhilfe. Da Polizisten kein eigenes Lesegerät haben, müssten sie erst das nächste Tierheim kontaktieren. „Gerade in ländlichen Gebieten müssen Tierheim-Mitarbeiter dann viele Kilometer auf sich nehmen, um der Polizei beim Ausforschen der Besitzer zu helfen“, betont Weinand.

Kein Thema

Ihr Lösungsvorschlag: Jede Gemeinde sollte sich ein Chip-Lesegerät zulegen, das rund um die Uhr verfügbar ist. „Das Gerät kostet 45 Euro – das sollte sich jede Gemeinde leisten können.“
Wie oft Hunde auf Polizeidienststellen abgegeben und vorübergehend dort verwahrt werden, dazu gibt es keine Aufzeichnungen. „Das ist nicht meldepflichtig“, sagt Michael Ahrer vom Landespolizeikommando OÖ. Eine Anschaffung von Chip-Lesegeräten sei polizeiintern derzeit auch kein Thema. „Darüber ist bisher noch nicht debattiert worden.“

Tierarzt Michael Wimmer aus Mattsee zeigt sich verwundert. „Mir ginge es gewaltig auf die Nerven, wenn ich dauernd wo anrufen müsste.“ Bei Hundebissen etwa sei es nötig, rasch zu erfahren, wem das Tier gehört und ob es gegen Tollwut geimpft ist. Auch illegale Tiertransporte könnten so  einfacher erkannt werden.“ Und Wimmer verweist darauf, dass nur mit Lesegeräten die gesetzliche Chip-Pflicht überwacht werden könne: „Ohne ein Prüfgerät ist dieses Gesetz zahnlos.“