Chronik/Oberösterreich

Land forderte Zugriff auf sensible Daten von Gemeindebediensteten

Drei oberösterreichische Gemeinden haben im April des Vorjahres die Datenschutzbehörde angerufen. Sie äußerten Bedenken im Zusammenhang mit dem Projekt "Gemeindeaufsicht neu – einheitliche Datenplattform für die Beratungs- und Aufsichtstätigkeit im Bereich Dienstrecht" der Landesregierung. Die Bürgermeister wurden ersucht, einem elektronischen Zugriff der Aufsichtsbehörde auf bestimmte Daten von Gemeindebediensteten per Unterschrift zuzustimmen.

Die Ortschef hielten das für bedenklich und argumentierten, dass damit auch sensible Daten wie Betriebsratsumlagen oder Krankenstände einsehbar seien. Der Umfang des geplanten Zugriffs würde nicht zuletzt den Prüfungs- und Aufsichtsrahmen überspannen.

Die Datenschutzbehörde gab den Gemeinden nun recht und sprach eine – nicht rechtsverbindliche – Empfehlung aus, wonach die Landesregierung für einen solchen elektronischen Datenzugriff zunächst eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen habe.

Die Landesregierung hatte das zunächst für nicht notwendig gehalten. Aus der Bundesverfassung ergebe sich das Recht der Aufsichtsbehörde, sich über alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden zu unterrichten. Damit sei auch eine allgemeine Befugnis zum Sammeln von Informationen eingeräumt.

Verwaltungsaufwand

Zweck des Projekts sei es, eine Datenplattform mit Eckdaten zu schaffen. Damit könnten der Verwaltungsaufwand reduziert und Berauntgsleistungen besser durchgeführt werden.

Mit der – freiwilligen – Zustimmung der Bürgermeister erhalte man lediglich einen Nachweis, um auf das Programm eines externen Datendienstleisters zugreifen zu können, heißt es in der Stellungnahme der Landesregierung.

Am 9. Oktober fand in Linz eine Besprechung mit Vertretern der Gemeinden, der Landesregierung und der Datenschutzbehörde statt. Letztere schlug vor, den Zugriff ohne Namensbezug zu gestalten, weil man auch so dem Aufsichtsrecht nachkommen könne. Würden tatsächlich Unregelmäßigkeiten festgestellt, könnten die Gemeinden den jeweiligen Bediensteten im Nachhinein nennen. Der Zugriff könne auch so erfolgen, dass sensible Daten wie Familienstand, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Religion nicht angezeigt würden.

Ende November teilte die Landesregierung mit, dass diese Forderungen technisch nicht umsetzbar seien.

Ob sich Oberösterreich an die Empfehlung der Datenschutzbehörde halten wird und eine geeignete Rechtsgrundlage schafft, steht noch nicht fest. Am Freitag waren die zuständigen Beamten nicht für eine Stellungnahme erreichbar.