KZ-Wächter-Affäre: Zweitgutachten ist denkbar
Von Jürgen Pachner
Im Fall des ehemaligen KZ-Wächters Johann H., 90, liegt jetzt die Antwort des Justizministers auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen vor. Insgesamt 24 Punkte hatte deren Justizsprecher Albert Steinhauser angeführt, in denen er Aufklärung verlangte.
Der aus Ruma (heute Serbien) stammende H. – er lebt mit seiner Ehefrau in der Nähe von Eferding – soll, wie berichtet, zwischen November 1942 und November 1944 bei einer Wachkompanie des „SS-Totenkopf-Sturmbannes Auschwitz“ im Vernichtungslager Birkenau im Einsatz gestanden sein.
Vernehmungsunfähig
Nach Kriegsende blieb H. jahrzehntelang von der Justiz unbehelligt. Erst als im Februar 2012 engagierte Privatpersonen gegen ihn Anzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zum Massenmord erstatteten, wurden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Allerdings kam im Oktober 2013 ein Gerichtssachverständiger für Psychiatrie und Neurologie aus Graz zu dem Schluss, dass H. nicht mehr prozess- und vernehmungsfähig sei.
In seiner aktuellen Anfragebeantwortung schließt Justizminister Wolfgang Brandstetter jedoch ein weiteres Gutachten über H.s Vernehmungsfähigkeit nicht aus. Zuvor aber soll das Ergebnis einer historischen Expertise abgewartet und die Beweis- und Rechtslage abschließend geklärt werden.Vor allem das Problem einer möglichen Verjährung – H. hat am 29. August 1944 das 21. Lebensjahr vollendet – müsse untersucht werden.
Mit dem Abschluss der am 2. August 2013 in Auftrag gegeben geschichtlichen Expertise sei laut Brandstetter voraussichtlich in einigen Monaten zu rechnen.