"Hitlerhaus": Enteignung könnte Gericht in Straßburg beschäftigen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich seit Donnerstag mit einer der umstrittensten Immobilien des Landes. Das 14 Personen umfassende Richterkollegium sollte in den kommenden drei Wochen über die nähere Zukunft von Hitlers Geburtshaus in Braunau entscheiden. Die im Jänner enteignete Besitzerin Gerlinde P. hat über ihren Anwalt gleich zwei Anträge beim VfGH gegen das entsprechende Gesetz eingebracht. Einer davon hat den Anlass, dass die Republik die Eigentumsrechte für die Liegenschaft im Grundbuch vorgemerkt hat, wogegen die ehemalige Besitzerin Rekurs erhoben hat.
Dem Anwalt von Frau P., Gerhard Lebitsch, liegt die Stellungnahme der Bundesregierung zu den beiden Anträgen vor. Darin rechtfertige die Republik die Enteignung damit, "dass es mit der Eigentümerin immer sehr schwierig war", wie Lebitsch es ausdrückt. Seit dem Auszug der Lebenshilfe 2011 rottet das Gebäude vor sich hin. Lebitsch meint, P. sei "mit ein bisschen Geduld" durchaus gesprächsbereit gewesen, aber: "Sie hat immer das Gefühl gehabt, dass man über sie d’rüberfährt. Es war für sie nie klar, wer ihr Ansprechpartner ist."
Eine mündliche Verhandlung ist beim VfGH derzeit jedenfalls nicht geplant, sagt Mediensprecher Wolfgang Sablatnig. "Aber es kann sein, dass noch eine kommt." Sollten die 14 Richter zu dem Schluss kommen, dass das Gesetz nicht haltbar ist, hat der VfGH zwei Möglichkeiten: Entweder er kippt es sofort oder er gibt der Republik mittels "Reparaturfrist" die Möglichkeit, das Gesetz hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit zu sanieren. Das Ende dieser Frist setzt der VfGH "nach Ermessen" fest. Maximal sind es 18 Monate ab dem Richterspruch – und diese hat die Republik laut Lebitsch auch beantragt. Falls notwendig.
Entschädigung offen
Neben dem Ausgang der Verfahren beim VfGH ist auch die Höhe der Entschädigung offen. Das entsprechende Gutachten einer Sachverständigen, für das im März eine Begehung mit der Ex-Eigentümerin in Braunau stattgefunden hat, ist inzwischen fertig. Die darin vorgeschlagene Entschädigungssumme will der Anwalt nicht in der Zeitung lesen. Er verweist auf die in weniger als zwei Wochen im Innenministerium angesetzten Verhandlungen. "Die Bewertung ist derzeit noch eher traurig", meint Lebitsch. Und gegen einen allfälligen Entschädigungsbescheid des Innenministers bestehe ebenfalls wiederum die Möglichkeit, sich an die ordentlichen Gerichte und in weiterer Folge an den VfGH zu wenden, ist sich der Anwalt sicher.