Chronik/Oberösterreich

Home Invasion bei Ex-Landesrat: 3 Schuldsprüche und Haftstrafen

Nach einer Home Invasion beim oberösterreichischen Ex-Landesrat Josef Fill und dessen Familie stehen heute, Donnerstag, drei Männer in Ried vor Gericht. Sie sollen den betagten Ex-Politiker, dessen Frau und die Tochter mit Kabelbindern gefesselt und mit einer unbekannten Flüssigkeit besprüht haben. 

Was in der Nacht auf den 17. Juli 2023 geschehen sei, sei "die Horrorvision von allen Hausbewohnern, die glauben, dass sie dort Schutz haben", bringt Staatsanwalt Alois Ebner die Anklage auf den Punkt.

Der Erstangeklagte - ein aus Kasachstan stammender 43-jähriger Deutscher - hat bereits ein langes, teils einschlägiges Vorstrafenregister: 17 Einträge finden sich in Deutschland, Spanien und Frankreich. Mit ihm stehen ein 47-jähriger Mazedonier - ebenfalls mit mehreren Vorstrafen - sowie ein bisher unbescholtener Österreicher vor Gericht. Zwei Komplizen sind nach wie vor flüchtig.

Österreicher als Tippgeber

Der Österreicher soll als Tippgeber fungiert haben. Der Erst- und der Zweitangeklagte sollen die Tat dann gemeinsam mit einem noch flüchtigen Komplizen ausgeführt haben. 

Ein weiterer flüchtiger Mittäter soll im Auto gewartet und als Fahrer geholfen haben. Die Staatsanwaltschaft legt den Männern unter anderem schweren Raub zur Last. Die Angeklagten haben demnach sämtliche Räume durchsucht und Wertgegenstände um mehr als 90.000 Euro mitgenommen. 

Bei der Abwehr der Täter brach sich der frühere Landespolitiker einen Mittelhandknochen, die gesamte Familie leidet nach wie vor unter den Folgen des traumatischen Ereignisses.

Akribische Polizeiarbeit

Die Täter hätten gewusst, dass die Familie zu Hause sei, als sie sich Zutritt zu dem Haus verschafften, sagte der Staatsanwalt. Auf die Spur der Angeklagten kam man u.a. wegen einer vergessenen Taschenlampe und der Kabelbinder, aber auch aufgrund von DNA-Auswertungen. "Es ist akribischer Polizeiarbeit zu verdanken, dass sie heute hier sitzen und nicht weitere Verbrechen begangen haben", so Ebner.

Der Erst- und der Zweitangeklagte sind geständig, der Österreicher, der auch durch die Handyauswertung belastet wird, teilweise. Ihm drohen ein bis zehn Jahre Haft, den Hauptangeklagten fünf bis 15 Jahre. Der Staatsanwalt forderte bereits zu Beginn, dass man den Strafrahmen auch ausschöpfen solle.

Zehn, elf und vier Jahre Haft

Am Nachmittag wurden die drei Täter schließlich zu zehn, elf und vier Jahre Haft verurteilt. Das Gericht verurteilte den Erstangeklagten wegen schweren Raubes und Entfremdung besonders geschützter Urkunden zu zehn, den Zweitangeklagten zusätzlich wegen Einbruchs zu elf und den Drittangeklagten als Bestimmungstäter eines schweren Raubes zu vier Jahren Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.