Gemeinde Kopfing angezeigt: Ehrung verletzt Datenschutz
Von Daniel Voglhuber
Geburtstags- und Ehejubliare müssen damit rechnen, dass ihnen der Bürgermeister nicht mehr gratuliert. Die Tradition verletzt nämlich den Datenschutz. In Kopfing droht – wie die BezirksRundschau berichtet – der Gemeinde, der Musik, der Raiffeisenbank und der Pfarre Ungemach. Weil sie Paare, die ihre Goldene und Silbernen Hochzeit feierten, zu einem Fest einluden, leitete die Datenschutzkommission nach einer anonymen Beschwerde ein Verfahren ein. „Wir haben ein Schreiben bekommen, dass wir gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben", erklärt Bürgermeister Otto Straßl verstimmt. Die Informationen über die Gefeierten hätten ohne ihre Zustimmung nicht veröffentlicht werden dürfen.
Gestoppt
„Wenn jemand das nicht will, braucht er nur anzurufen", zeigt der Ortschef kein Verständnis. „Die alten Menschen haben doch eine große Freude." Jetzt hat Straßl alle Glückwunsch-Aktionen, unter anderem die Veröffentlichungen von Geburtstags- oder Ehejubiläen in der Gemeindezeitung oder in regionalen Printmedien auf Eis gelegt. „Wir brauchen uns nicht spielen."
Die Informationen bezog der Bürgermeister bisher aus dem Melderegister. „Meldedaten gelten aber nur für den Meldezweck", erklärt Gregor König von der Datenschutzkommission. Nicht erlaubt sei, die Informationen für Gratulationen zu verwenden. Diese Glückwünsche sind auch Hans Zeger von der ARGE Daten ein Dorn im Auge. „Die Jubiläen sind in den Gemeindezeitungen zu finden, die auch im Internet abrufbar sind. Beim nächsten Geburtstag kann ein Neffenbetrüger mit Wein vor der Tür stehen."
Derweil bemüht sich Straßl bei Landtagsabgeordneten um ein Ehrungsgesetz, das in Niederösterreich und der Steiermark existiert. Es erlaubt die Verwendung der Daten durch Land und Gemeinden. Schützenhilfe bekommt er von Landeshauptmann Josef Pühringer, der das Einschreiten der Datenschutzkommission nicht versteht. Sowohl er als auch die SPÖ wollen ein Ehrungsgesetz beschließen.