Chronik/Oberösterreich

Fitnessstudio wollte 5.148 Euro für Jahresabo

Eine Frau wollte ihre Fitness verbessern und erkundigte sich in einem Studio nach den Konditionen. Im mündlichen Beratungsgespräch entstand der Eindruck, das Training koste monatlich 99 Euro. Die Frau stimmte mittels Unterschrift am Tablet zu. 

Nachdem sie wenig später den Vertrag erhalten hatte, bemerkte die Konsumentin, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten 5.148 Euro für zwölf Monate betragen. Eine vorzeitige Kündigung wurde zunächst verweigert. Erst nachdem der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich interveniert hatte, löste das Studio den Vertrag vorzeitig auf.

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Mit diesen Tipps lassen sich viel Ärger und unnötige Kosten vermeiden:

Monats- statt Jahresabo 

Rechtlich umstritten ist, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios zulässig ist. Wird diese Laufzeit gewählt, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden. Bei Unsicherheit, wie lange die Motivation anhält, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden. 

Immer mehr Fitnessstudios bieten derartige Tarife an. Bei diesen fallen zwar etwas höhere monatliche Gebühren als bei der Jahresbindung an, der Vertrag kann aber vergleichsweise rasch beendet werden. 

Zusatzentgelte nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren 

In mehreren Urteilen gegen Fitnessstudioketten hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an.

So sind neben der Aktivierungsgebühr und Servicepauschale auch Aufnahmegebühren oder Halbjahresentgelte unzulässig, wenn es dafür keine konkrete Gegenleistung gibt, die über den Standardvertrag hinausgeht. 

Vorsicht bei Unterschrift am Tablet 

Besondere Vorsicht gilt, wenn der Vertrag auf einem Tablet unterschrieben werden soll. Personen schildern vermehrt, dass ihnen keine Möglichkeit geboten wurde, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu lesen. Die unterschriebene Vereinbarung wird später per E-Mail übermittelt. 

Die genauen Geschäftsbedingungen sind somit erst ersichtlich, wenn der Vertrag bereits wirksam ist. Mündliche Zusagen der Fitnessstudio-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zwar Vertragsinhalt, können nachträglich jedoch kaum durch Kundinnen und Kunden bewiesen werden.