Fischotter dürfen in OÖ fallweise wieder gejagt werden
Von Petra Stacher
Jahrelang stand der Fischotter in OÖ auf der Liste der gefährdeten Tierarten. Nun ist damit Schluss, wie Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) mitteilte. Denn der Erhaltungszustand der Tiere sei „günstig“. Per Verordnung darf der Fischotter deshalb wieder bejagt werden – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie das oö. Fischotter-Monitoring des Biologie-Instituts der Karl-Franzens-Universität Graz ergab, sei die Population der Tiere in Oberösterreich mittlerweile wieder auf schätzungsweise 646 Tiere angewachsen. Genug, um den Fischotter von der Liste streichen zu können. Und rechtzeitig, um die Fischpopulation wieder zu stärken. Denn die Ausbreitung der Fischotter habe zu massiven Verlusten in den heimischen Gewässern geführt, so Langer-Weninger. Sogar ganze Fischzuchtteiche wurden von den Fischottern ausgefressen.
Ziel der ersten oö. Fischotterverordnung, die vergangene Woche in der Landesregierung mit breiter Zustimmung beschlossen wurde, sei es nun wieder ein „natürliches Gleichgewicht herzustellen“. Eine jagdliche Bestandsregulierung könne daher in konkreten Fällen und regional begrenzten Gebieten erforderlich sein, heißt es in einer Aussendung. Rechtliche Basis ist das im Dezember des Vorjahres novellierte oö. Jagdgesetz.
Ab Mitte September
Eine tatsächliche Entnahme wird ab dem 16. September möglich sein. Bis dahin solle es vom Landesjagdverband Schulungen geben. Vorerst sind die Entnahmen bis in den Herbst 2028 gestattet.
Damit die Fischotter aber nicht wieder auf der Liste der gefährdeten Tiere landen, werde sich die Regulierung nach einem jährlichen Fischotter-Monitoring richten. Bei einem allfällig beobachteten Rückgang der Verbreitung werden die freien Kontingente angepasst beziehungsweise eingestellt, heißt es.