Chronik/Oberösterreich

Die Justiz und ihr schonender Umgang mit Nazis

Der Fall des Ex-KZ-Wächters Johann H. aus dem Bezirk Eferding (OÖ) dürfte ein weiterer sein, bei dem ein mutmaßlicher NS-Täter von der Justiz nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Ein aktuelles Gutachten soll ihm Verhandlungsunfähigkeit attestieren.

„Es ist frustrierend – entweder, sie sind bereits zu alt und krank oder sie waren damals noch so jung, dass ihre Verbrechen verjährt sind“, sagt Winfried Garscha, Leiter der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DöW). 2009 hatte der Fall des Ex-KZ-Wächters Josias Kumpf für Aufsehen gesorgt. Die USA hatten den damals 83-Jährigen nach Österreich abgeschoben, weil er bei seiner Einreise 1956 verschwiegen hatte, Mitglied einer SS-Totenkopfdivision gewesen zu sein. Er soll am 3. November 1943 im Lager Trawiniki an einem Massaker an 8000 Juden teilgenommen haben. Kumpf wurde die US-Staatsbürgerschaft aberkannt.

Schutzparagraf

„Sein Anwalt hat damals dafür plädiert, dass er nach Österreich und nicht nach Deutschland abgeschoben wird, weil ihm strafrechtlich hier nichts passieren konnte“, erklärt Garscha. Da Kumpf (7. 04. 1925–15. 10. 2009) bei Kriegsende das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hatte, galten – wegen des besonderen Schutzes, den die Justiz hierzulande jungen Erwachsenen gewährt – alle von ihm verübten Kapitalverbrechen als verjährt. Im Gegensatz dazu gibt es in Deutschland für Mord und Völkermord aber auch dann keine Verjährungsfrist, wenn Täter nicht volljährig waren. „In der Hinsicht ist Österreich für Kriegsverbrecher ein sicherer Hafen. Es wäre dringend nötig, im Strafgesetz entsprechende Änderungen bezüglich Kriegs- und Humanitätsverbrechen zu verankern. Sonst kann es sein, dass in ein paar Jahren auch Veteranen aus dem Jugoslawienkrieg bei uns Zuflucht suchen“, warnt Garscha.

In Österreich sind Nazi-Verbrechen jahrzehntelang verdrängt und tabuisiert worden. Falls doch jemand angeklagt wurde, gab es in den meisten Fällen Freisprüche. Beispielhaft dafür sind die beiden Auschwitz-Prozesse von 1972, für die elf Jahre (!) ermittelt wurde.

Die „Baumeister des Massenmordes“, Walter Dejaco und Fritz Ertl, die bei der Errichtung und Indstandhaltung der Krematorien und Gaskammern von Birkenau mitgewirkt haben, gingen dabei ebenso frei wie die „Gaskassiere“ Otto Graf und Franz Wunsch, die laut Zeugen auch Häftlinge getötet haben sollen.

„Um ähnlich skandalöse Urteile zu vermeiden, hat der damalige Justizminister Christian Broda fortan kein Interesse mehr an der Strafverfolgung von NS-Tätern gehabt“, meint Garscha. Es dauerte bis 1999, ehe wieder ein mutmaßlicher Nazi-Verbrecher angeklagt wurde: Der ehemalige Stationsarzt an der Wiener „Euthanasie“-Klinik Am Spiegelgrund, Heinrich Gross. Im März 2000 musste die Verhandlung nach nur 30 Minuten beendet werden, weil „vaskuläre Demenz“ bei ihm diagnostiziert wurde. Garscha: „Gleich darauf hat Gross aber in einem Kaffeehaus wieder Interviews gegeben.“

Gerechtigkeit

Dass sich Österreichs Strafjustiz bei der Verfolgung von NS-Tätern nicht mit Ruhm bekleckert hat, findet auch Raimund Fastenbauer, Generalsekretär der Israelitischen Kultusgemeinde (IKR). „Das ist leider die alte österreichische Geschichte, die ich seit der Jugend – ich bin Jahrgang 1950 – immer wieder mitverfolgt habe.“ Nur unmittelbar nach dem Krieg sei Nazi-Verbrechen konsequent nachgegangen worden. „Im Kalten Krieg ist aber alles eingeschlafen und unter Kreisky bestand überhaupt kein Wille, NS-Täter zu verfolgen.“ Das habe sich in den vergangenen Jahren gebessert. Sein Appell: „Es geht um Gerechtigkeit und Sühne. Man ist es den wenigen überlebenden Opfern und den vielen Toten schuldig, alles denkbar Mögliche zu tun, die alten Nazis noch vor Gericht zu stellen.“

KZ Auschwitz: Die Mordfabrik der Nazis

Ich habe immer Dienst in der großen Postenkette beim Lager Birkenau versehen. Zeitweise wurde ich auch zur Begleitung kleinerer Häftlingsgruppen zu Außenarbeiten in der Nähe des Lagers eingesetzt“, bestätigte der ehemalige Auschwitz-Wächter Johann H. am 15. November 1978 in einer Zeugenaussage für den letzten Frankfurter Auschwitz-Prozess (Niederschrift liegt dem KURIER vor).

Wie berichtet, ermittelt seit dem Vorjahr die Staatsanwaltschaft Wels wegen des Verdachts der Beihilfe zum Massenmord gegen den inzwischen 90-Jährigen (mehr dazu lesen Sie hier). Erst durch Recherchen und die Anzeige engagierter Privatpersonen war die Sache ins Rollen gekommen. Davor hatte H. von den heimischen Strafverfolgungsbehörden jahrzehntelang unbehelligt in der Nähe von Eferding gelebt. Ein aktuelles medizinisches Gutachten dürfte ihm nun aber Verhandlungsunfähigkeit attestieren. Der Akt wird derzeit im Justizministerium geprüft. Dort fällt auch die Entscheidung, ob das Verfahren fortgeführt wird.

Wiesenthal

H. behauptete 1978, zu keiner Zeit „innerhalb des Lagers“ im Einsatz gestanden zu sein: „Auch nicht in einem der vielen Nebenlager.“ Im November 1944 sei er schließlich von Birkenau zum Nebenlager Ohrtruf des KZ Buchenwald versetzt worden. Nach Auschwitz-Birkenau ist H. im Oktober 1942 eingezogen worden. „Zunächst fand eine Grundausbildung statt, die etwa fünf Wochen dauerte“, erklärte er. Anschließend sei er einer Wachkompanie des SS-Totenkopfsturmbanns zugeteilt worden. Er gehörte damit zum Stammpersonal des KZ.

„Mit mir wurden gleichzeitig auch mein Onkel Josef H. und mein Cousin Stefan H. nach Auschwitz eingezogen. Mein Onkel war damals 36 Jahre alt. So viel mir bekannt ist, versah er Dienst im Nebenlager Rosnowitz. Er ist vor einigen Jahren in Amerika gestorben“, erzählte Johann H. Sein Cousin Stefan H. sei ein oder zwei Jahre älter gewesen. „Er ist schon vor mir von Auschwitz weggekommen, und zwar zu einer Feldeinheit.“ Laut der sogenannten „Auschwitzliste“ starb Stefan H. (geb. 16. 06. 1921) am 4. November 1944 in Ujsasz/Ungarn. Alle drei Verwandten stammten übrigens aus Ruma (heute Serbien). Der Waffen-SS-Pass von Johann H.s Onkel Josef H. (geb. 2. 02. 1908) wurde im Juni 2000 Simon Wiesenthal zugespielt.