Birkhuhnjagd in OÖ während Schonzeit genehmigt: Tierschützer empört
Von Josef Kleinrath
Der Birkhahn ist - abgesehen von seiner Schönheit - auch ein geschütztes Tier, laut OÖ Schonzeitverordnung 2007 ganzjährig. Geschossen werden darf das Birkhuhn aber dennoch. Per Ausnahmegenehmigung durch das Land.
Jetzt wurden aufgrund von einer Vielzahl an Anträgen insgesamt 51 Birkhähne zum Abschuss freigegeben. Im Mai geht es den schönen Tieren - explizit ausgenommen sind im Bescheid "dominante Hähne" - innerhalb von drei Wochen an den Kragen.
Was wiederum die Tierschützer vom Verein gegen Tierfabriken auf die Palme bringt: "Obwohl Vögel nicht während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit bejagt werden dürfen, sollen die Abschüsse im Mai stattfinden. Und das mit der lapidaren Begründung nicht näher beschriebener privater Zwecke."
Was diese privaten Zwecke sein könnten, mutmaßt Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens für ein einheitliches Bundes-Jagdgesetz" "Die Jagd auf Rauhfußhühner wie Birkhühner, Haselhühner und Auerhähne ist eine reine Trophäenjagd."
"Schneidfedern und Geld für Abschüsse"
Der Zweck sei, sich an der Tötung eines schönen Birkhahns zu erfreuen und das Tier ausgestopft zuhause aufzustellen oder die „Schneidfedern“ am Hut zu zeigen. Auch sei davon auszugehen, dass mit dem Verkauf von Birkhuhn-Abschüssen Geld verdient werden solle.
Laut Verein gegen Tierfabriken seid das Birkhuhn in Oberösterreich in den tieferen Lagen durch Lebensraumzerstörung bereits weitgehend ausgestorben und komme nur noch in den alpinen Regionen des Bundeslandes vor.
Land begründet Genehmigung
Das Land beruft sich in der Begründung für den Genehmigungsbescheid auf zwei Gutachten. Laut jagdfachlichem Gutachten sei der Birkhahnbestand in Oberösterreich seit 2010 annähernd gleich geblieben, trotz Bejagung. Von einer Gefährdung des Bestandes könne nicht gesprochen werden.
Weiters wird auf ein Gutachten des Forschungsinstituts für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität aus dem Jahr 2008 (!) verwiesen. Laut diesem würde eine Bejagung von ausschließlich Hähnen im Frühjahr unter kontrollierten Bedingungen günstige Voraussetzungen für die Erreichung der Schutzziele ergeben.
"Eine Frühjahrsbejagung am Balzplatz – unter Beobachtung des Balzplatzes und der Schonung dominanter reproduktionsaktiver Männchen – wird am selektivsten und für den österreichischen Lebensraum am schonendsten für die Birkwildbestände angesehen", besagt das Gutachten.
Der Bescheid des Landes wird jedenfalls bei Landesverwaltungsgericht bekämpft.