Chronik/Oberösterreich

Baby Jonas darf zurück zur Mutter

Happy End  im Fall Jonas: Der einjährige Bub, der seit Mitte Dezember 2011  bei Pflegeeltern untergebracht ist, darf demnächst zurück zu seiner Mutter. Die Wegnahme des Babys – angeordnet vom Jugendamt – sei rechtswidrig gewesen. So lautet  ein Urteil des Bezirksgerichts Lambach, das allerdings gewisse Auflagen erteilte: So muss die Mutter  regelmäßige Hausbesuche des Jugendamtes akzeptieren und eine Familienbetreuung in Anspruch nehmen.

Formalitäten

„Ich hoffe, der Kleine ist bald bei mir“, sagt Ann-Kathrin, Jonas’ Mutter. Oma Heidi wollte ihren Enkel bereits gestern Abend nach Hause holen – vergeblich. „Die Leiterin des Jugendamtes war dagegen“, so die Großmutter. Es müssten noch Formalitäten erledigt werden. Heute will die Familie einen neuerlichen Anlauf unternehmen. Das Jugendamt hatte der 18-jährigen Ann-Kathrin ihr Baby weggenommen, weil sie sich nicht ordentlich um den Einjährigen gekümmert habe. Die junge Mutter sei mit der Erziehung des Buben stark überfordert gewesen.

„Die Behörde hat sich die Sache sicher nicht leicht gemacht“, sagte noch vor Kurzem Peter Binder aus dem Büro von Oberösterreichs Sozialreferent Josef Ackerl.

Zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts ist Roland Gabl, Ann-Kathrins Linzer Anwalt. „Es wird damit bestätigt, dass es sich um eine völlig überzogene Maßnahme gehandelt hat.“

Gutachten

Ausschlaggebend für das gestrige Urteil war ein Gutachten des bekannten Linzer Jugendpsychiaters Werner Gerstl, der in seinem Dossier anmerkte, dass der Bub in keiner Weise vernachlässigt wurde. „Ann-Kathrin ist sehr jung, sie muss sich als Mutter erst entwickeln. Ich finde es gut, dass Jonas wieder bei ihr leben darf“, betont Gerstl gegenüber dem KURIER.Der Fall Jonas hat für viel Aufsehen gesorgt. Mit ein Grund für die Wegnahme des Babys sei nämlich laut Jugendamt gewesen, dass Oma Heidi eine Freiheitstrafe drohte – wegen mehrerer nicht bezahlter Strafzettel. Und im Fall einer Haft hätte die 50-jährige Frau ihre Tochter Ann-Kathrin nicht mehr bei der Erziehung des Kindes unterstützen können.

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