450 Euro Strafe für leere Flasche "war ein Bearbeitungsfehler"
Von Jürgen Pachner
Nach dem KURIER-Bericht über die drakonische Strafe, die ein Innviertler für seine auf einem Parkplatz in Braunau zurückgelassene Leergutflasche aufgebrummt bekommen hat, reagierte am Montag die Behörde.
"Hier ist bei der Strafhöhe offenbar ein Bearbeitungsfehler passiert, den wir beheben werden", erklärt Bezirkshauptmann Georg Wojak. Er verweist darauf, dass seine Mitarbeiter jährlich rund 15.000 Verwaltungsstrafverfahren zu bearbeiten hätten. "Da ist nicht auszuschließen, dass auch einmal ein Fehler passiert."
Wie berichtet, hatte Bernhard Schwab am 30. April eine Strafverfügung erhalten. Er wurde aufgefordert, entweder 450 Euro zu zahlen oder sich 18 Stunden ins Gefängnis zu setzen. Begründung: Durch das Ablagern von nicht gefährlichem Abfall außerhalb einer Sammelstelle habe er gegen § 79 des Abfallwirtschaftsgesetzes verstoßen.
Das Strafausmaß kann der fünffache Familienvater aber nicht nachvollziehen. "Die Bierflasche hat niemanden gefährdet. Ich hab’ sie rund zehn Zentimeter von einer Gartenmauer entfernt am Boden abgestellt, weil ich dachte, dass ein Bedürftiger vielleicht die neun Cent Pfand einlösen will", sagt der 30-Jährige. Am Montag legte er schriftlich Berufung ein.
"Pfand ist kein Abfall"
Bezirkshauptmann Wojak ist wichtig zu betonen, dass öffentliche Flächen keine Bierflaschenabstellplätze seien: "Man sollte seinen Abfall schon selbst entsorgen – das ist eine Charaktersache." Schließlich könne auch nicht jeder einfach den Inhalt seines Autoaschenbechers oder eine Fastfood-Verpackung beliebig irgendwo zurücklassen. "Warum soll die Öffentlichkeit dafür die Beseitigungskosten tragen?"
Dazu Schwab: "Eine Pfandflasche ist kein Müll, sondern ein Wertstoff." Echten Abfall hätte er auf dem Parkplatz selbstverständlich nicht abgelegt. "In der Hinsicht habe ich mir auch in der Vergangenheit nichts zu Schulden kommen lassen."
450 Euro bedeuten für den Schichtarbeiter eine sehr hohe Summe: "Das ist beinahe die Hälfte meines Netto-Monatseinkommens."
Laut Bezirkshauptmann Wojak werde die Strafe nun schuldangemessen und einkommensadäquat reduziert: "Für die Zukunft rate ich Herrn Schwab aber auch, Obdachlosen nicht neun Cent Pfand in Form einer Flasche zurückzulassen, sondern ihnen persönlich ein paar Euros in die Hand zu drücken."