Zehn Monate Häf’n für Top-Ermittler
Von Patrick Wammerl
Es war eine Lobeshymne, die der immerhin oberste Polizist Niederösterreichs für einen seiner ehemaligen Top-Ermittler am letzten Prozesstag zum Besten gab. Doch das nutze nach Ansicht von Landespolizeidirektor Franz Prucher "einem der besten Kieberer des Landes" auch nichts mehr. Der suspendierte Chefinspektor Helmut B. (64) wurde am Montag am Landesgericht Eisenstadt wegen versuchten schweren Versicherungsbetruges zu 30 Monaten Haft verurteilt, zehn davon unbedingt. Seine 51-jährige Frau erhielt 24 Monate, davon acht unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. B. hatte als Raub-Ermittlungschef des nö. Landeskriminalamtes eine makellose Aufklärungsquote. 2011 begann sein Image jedoch über Nacht zu bröckeln, nachdem interne Ermittler nach einer anonymen Anzeige einen Peilsender auf B.s Dienstwagen montiert und ihn tagelang observiert hatten.
Der Kriminalist soll in 59 Fällen Überstunden, Gefahrenzulagen und Reisekosten unrechtmäßig verrechnet haben, obwohl er zu Hause auf seinem privaten Bauernhof seine Kamele und Lamas versorgte. "Ich bin davon ausgegangen, dass er auch zu Hause gearbeitet hat. Wenn er an einem Fall dran war, dann war er wie ein Besessener", hielt Prucher auch vor Gericht zu seinem früheren Top-Ermittler. Wegen weitere Zeugenladungen gibt es zu diesem Faktum erst später ein Urteil.
Bewaffneter Täter
Verurteilt wurden B. und seine Frau Christine T.-H. (51) hingegen wegen eines vorgetäuschten Raubüberfalles in Wien. Ein bewaffneter Schwarzafrikaner soll die Ehefrau des Angeklagten bei der Haustüre überfallen und ihr knapp 100.000 Euro geraubt haben. Richterin Karin Knöchl glaubte der Version der Angeklagten nicht. Für sie wurde der Überfall erfunden, um das Geld von der Versicherung zu kassieren. "Das Urteil wurde anhand der Indizien gefällt", so Knöchl.
Bei der Urteilsverkündung kam es zum Eklat: Helmut B. fiel der Richterin ins Wort: "Sie haben nichts verstanden." Danach setzte es noch Beschimpfungen wie "G’sindl". Verteidiger Nikolaus Rast spricht ebenfalls von einem "haltlosen Urteil", gegen das er beruft.