Windrad-Nachbarn fürchten pausenlosen Propellerlärm
Von Jürgen Zahrl
Mehrere Anrainer in Grainbrunn, Bezirk Zwettl, fürchten um ihre Lebensqualität. Weil in der Nähe ihrer Dorfs ein Windpark mit sechs Anlagen geplant ist, kämpfen die Mitglieder einer Bürgerinitiative gegen das Vorhaben. Ihre größte Sorge ist, dass sie einem pausenlosen, unüberhörbaren Propellerlärm ausgesetzt sein werden.
Ähnlich wie in Traismauer, wo neben einem geplanten Reha-Zentrum ein neuer Windpark entstehen soll, argumentieren die Anrainer in Grainbrunn, dass der Bau von sechs Windrädern in der Nähe des bestehenden Ambulatoriums für Menschen mit Behinderung sicher nicht in Frage komme. „Der Abstand zwischen Krankenanstalt und der nächstgelegenen Windkraftanlage beträgt nur 1,4 Kilometer“, sagt Christoph Terrer, Sprecher der Bürgerinitiative „Unser Lebensmittelpunkt“. Leider sei die Einrichtung in allen bisherigen Projektunterlagen nicht berücksichtigt worden.
Betroffene
Auch NÖs Umweltanwalt Thomas Hansmann sei erst jetzt darüber informiert worden: „Daher haben wir keine Parteienstellung.“ Allerdings seien das Ambulatorium und die Reha-Klinik für Burn-out-Patienten differenziert zu betrachten. „Burn-out-Betroffene sind laut Ärzten besonders empfindlich, weshalb es wichtig ist, dass sie Ruhe haben“, sagt Hansmann: „Wie es bei Menschen mit Behinderung ist, kann ich nicht sagen. Wenn es in Grainbrunn eine ähnliche Befürchtung gibt, kann ich nur raten, das Gutachten eines Umweltmediziners zu beantragen.“ Terrer glaubt, dass die Lärmthematik in seinem Ort eine große sei. „Bei uns ist es relativ leise, daher kann die Anlage – bei einem niedrigen Grundwert – die Grenze rasch übersteigen“, meint der Sprecher. In der Sache ist auch schon das nö. Landesverwaltungsgericht eingeschaltet, dessen Urteil bald erwartet wird.
Aus Sicht des Betreibers seien die geäußerten Bedenken weder sachlich nachvollziehbar noch gerechtfertigt. „Der Windpark wurde sorgfältig geplant“, sagt Sprecher Martin Krill. Die zuständige Behörde habe schon mittels Bescheid bestätigt, dass mit Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen nicht zu rechnen sei.