Volksanwältin: "Das ist eine Täuschung der Bürger"
Von Julia Schrenk
Heinz S. hat ein Haus in der Hölzlgasse in Klosterneuburg. Das Grundstück gegenüber ist frei – noch. Das Stift Klosterneuburg hat das Baurecht an einen Bauträger abgetreten, der plant dort eine Wohnhausanlage mit sieben Wohnungen und einer Tiefgarage zu errichten. Dass dort gebaut wird, ist laut Herrn S. auch nicht das Problem, nur wie die Änderung des Bebauungsplans von Statten ging, das will er sich nicht gefallen lassen.
Schon 2012 wurde der Bebauungsplan des Grundstücks geändert. Von Bauklasse II auf Bauklasse III. Statt einer in der Nachbarschaft üblichen Bebauungsdichte von 60 Prozent, erlaubte die Stadtgemeinde dort eine Bebauungsdichte von 100 Prozent. Der Bebauungsplan wurde zwar öffentlich aufgelegt, allerdings war dort nichts von einer geänderten 100-prozentigen Verbauung zu lesen. Erst bei der ersten Bauverhandlung haben die Anrainer das bemerkt. Sechs von ihnen haben daraufhin Einspruch eingelegt. Sie befürchten durch die Wohnhausanlage unter anderem weniger Tageslicht und kritisieren die Änderung des Bebauungsplans. "Hier wurde eine Einzelwidmung von der Gemeinde für das Stift erstellt", sagt Heinz S. Das Stift weist diesen Vorwurf zurück. Die Baubehörde hat alle sechs Einsprüche als "unbegründet" oder "unzulässig" abgewiesen. Heinz S. hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt. Und die hat in dieser Sache einen "groben Missstand" aufgedeckt.
Intransparent
Weil die Bebauungsdichte von 100 Prozent nicht in der Auflage des Bebauungsplans war, wurden den Bürgern die Abgabe einer Stellungnahme versagt. "Das ist intransparent und eine glatte Bürgertäuschung", sagt die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek. "Eine ordentliche Behörde macht das nicht." Der Bebauungsplan hätte so nicht beschlossen werden dürfen, sondern noch einmal zur Stellungnahme aufgelegt werden müssen.
Manfred Fitzthum, Leiter des Bauamtes, sieht das zwar anders, gibt aber zu, dass die Bebauungsdichte nicht ausgewiesen wurde: "Weil die 100 Prozent keine Verschlechterung für die Anrainer bedeuten", sagt er. Auch das Nachbargrundstück sei mit einer 100-prozentigen Verbauungsdichte ausgewiesen. Der Volksanwaltschaft habe man alle Belege diesbezüglich übermittelt.