Verurteilter im Giftpralinen-Krimi beantragt Wiederaufnahme
Von Jürgen Zahrl
Es war einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der jüngsten Vergangenheit in Niederösterreich. Vor knapp mehr als zehn Jahren, im Februar 2008, wird der damalige Bürgermeister von Spitz an der Donau, Hannes H., vergiftet. Er soll eine mit Strychnin präparierte Praline, die ihm offenbar auf das Auto gelegt worden ist, gegessen haben. Das wurde ihm zum Verhängnis. Als Täter wurde kurze Zeit später der Heurigenwirt Helmut O. ausgeforscht. Im Berufungsverfahren wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Zweifel
Jetzt hat sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz beim Landesgericht Krems einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gestellt. Der Verurteilte stützt sich in seinem Antrag auf neue Beweismittel in Form von zwei neuen Gutachten. Diese beschäftigen sich mit der Frage, ob die Menge des Strychnins im Hohlraums einer Praline überhaupt Platz hat. Im Gutachten des Instituts für Pharmakologie an der Meduni Wien heißt es etwa, "dass der Tathergang anders gewesen sein muss: Die Menge an Strychnin, mit der Herr Dr. Hirtzberger vergiftet worden ist, kann - entsprechend den Naturgesetzen der Physik - nicht in einer Praline untergebracht werden".
Ein Senat aus drei Richtern muss jetzt entscheiden, ob der Wiederaufnahmeantrag neue, geeignete Beweismittel enthält, die in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen geeignet sind, einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung zu begründen, heißt es seitens des Landesgerichts Krems. "Der Senat wird den Antrag jetzt genau prüfen und auch der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen", sagt Gerichtssprecher Ferdinand Schuster zum KURIER. Bis wann ein Ergebnis vorliegen wird, ist noch völlig unklar.
Schon einmal beantragt
Kurz vor Weihnachten 2016 stellte der damalige Anwalt von Osberger schon einmal einen Wiederaufnahmeantrag. Allerdings zog der Verurteilte diesen knapp nach Jahreswechsel mit einem handgeschriebenen Zettel wieder zurück. Und das, ohne seinen Verteidiger darüber zu informieren. Mit dem Hinweis "Neuerliche Einreichung folgt" begründete O. den Rückzug. Wie der KURIER berichtete, wollte er noch weitere Fakten hinzufügen und deswegen den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen.