Chronik/Niederösterreich

Tod eines elfjährigen Flüchtlings in NÖ: Behörden stehen in der Kritik

Elf Jahre war er alt, der Bub aus Afghanistan, der sich vergangenen Sonntag in einem Flüchtlingsquartier in Baden das Leben nahm. Den Fall prüft – wie Ö1 berichtet – nun die Volksanwaltschaft.

Der Afghane lebte seit Februar 2016 mit seinen sechs Geschwistern in Baden. Die Eltern sind tot. Die Obsorge über die minderjährigen Geschwister im Alter von sieben bis 16 Jahren übertrug die Bezirkshauptmannschaft Baden dem Ältesten.

Doch der 23-Jährige dürfte damit überfordert gewesen sein. Das hätten die Geschwister gemeldet. Der elf Jahre alte Bub soll als Einziger so gut deutsch gesprochen haben, dass er Behördengänge absolvieren und dolmetschen konnte.

Mehrmals soll es Gefährdungsmeldungen an das Jugendamt gegeben haben. Wie der KURIER erfuhr, ging die erste schon im ersten Halbjahr 2016 ein. Bei den Meldungen ging es aber nicht um den Elfjährigen, sondern vor allem um dessen Bruder (9) mit Down Syndrom.

Der Bub dürfte mehrmals von der Schule ausgebüxt sein: Einmal soll er nackt auf der Straße gestanden haben. Ein anderes Mal soll er ohne Begleitung nach Wien gefahren sein, mehrmals habe ihn niemand vom Hort abgeholt. Zwar dürfte die Familienhilfe eingeschaltet worden sein – allerdings nur befristet. Und: Auch ein weiteres Kind aus der Familie soll einen Suizid versucht haben.

Experten stellen hinter vorgehaltener Hand nun die Frage: Wie kann es sein, dass ein 23-Jähriger die Obsorge über seine sechs Geschwister erhält? Noch dazu, wo eines davon behindert ist? Warum übernimmt in solchen Fällen nicht das Jugendamt die Obsorge – wie das etwa in Wien der Fall wäre?

Keine Auffälligkeiten?

Die zuständigen Stellen konnten das (noch) nicht beantworten. Bei der BH war Freitagabend für den KURIER niemand erreichbar. Das Land NÖ verweist darauf, dass allein die Bezirksbehörde über eine Obsorge entscheidet. Laut der Fachabteilung wurden keine Auffälligkeiten gemeldet. Untersuchungen laufen. Die BH Baden geriet bereits im Frühjahr in die Kritik: Da erhielt ein 18-jähriger Afghane die Obsorge für seine zwei krebskranken Schwestern.

Gabriela Peterschofsky-Orange, nö. Kinder- und Jugendanwältin, konnte zum konkreten Fall nichts sagen, aber: "Bei der Übertragung einer Obsorge ist zu prüfen, ob derjenige, der diese bekommt, auch in der Lage ist, das Kindeswohl zu wahren."

Gerüchte, wonach die Familie einen negativen Asylbescheid erhielt, bestätigte das Land nicht. Sie sei in einem aufrechten Asylverfahren.

In Baden bewegt das Schicksal der Kinder: der Elfjährige ging dort zur Schule und spielte im Fußballverein.