Chronik/Niederösterreich

SPÖ blitzt mit ihrer Verfassungsklage ab

Mit dem eingeschränkten Handlungsspielraum ihrer beiden Regierungsmitglieder wollte sich die SPÖ nicht abfinden. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof war die Folge. Doch die Höchstrichter ließen die Partei jetzt abblitzen. Unstimmigkeiten in der Landesregierung hatten 2008 dazu geführt, dass Landeschef Erwin Pröll dem roten Landesvize Sepp Leitner seine Kompetenzen weitgehend entzog. Seit damals ist Leitner als Gemeindereferent nur noch für die SPÖ-Kommunen zuständig, über die Vergabe von Förderungen kann er nicht entscheiden. Außerdem wacht Leitner über den Konsumentenschutz – budgetär auch kein Spitzenressort.

Damit wollte sich Sepp Leitner nicht abfinden und befasste im Dezember 2010 den Verfassungsgerichtshof mit der Causa. Er argumentierte mit dem Proporzsystem. "Proporz heißt nicht nur, dass die Regierungssitze entsprechend dem Wahlergebnis zu besetzen sind. Auch die Kompetenzen müssen verhältnismäßig verteilt sein", sagte Leitner.

Die Verfassungsrichter haben nun gesprochen – und wiesen Leitners Beschwerde ab.

"Die nächste peinliche Niederlage der SPÖ", kommentiert ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger das Ergebnis im Gespräch mit dem KURIER. "Die Höchstrichter haben festgestellt, dass es keinen Anspruch auf die Zuteilung von politischen Kompetenzen gibt. Sondern dass diese das Ergebnis von Verhandlungen sind." Man könne Richter nicht zum politischen Schiedsrichter machen. "Aber der Herr Leitner hat wieder versucht die Politik in den Gerichtssaal zu zerren und sich bereits zum zehnten Mal kalte Füße geholt. Beschämend", kommentiert Schneeberger. Bei der SPÖ will man den Beschluss noch analysieren – erst dann wird es eine Stellungnahme dazu geben.