Chronik/Niederösterreich

Paar gefesselt und geschlagen: Urteil nach brutaler Home Invasion

Mit einem Schuldspruch für einen 39-Jährigen hat am Montag in Korneuburg ein Prozess um eine Home Invasion 2017 in Stripfing in der Gemeinde Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) geendet.

Bei dem Überfall war ein Mann schwer verletzt worden.

Brutale Home Invasion in Gänserndorf

Der angeklagte Bulgare erhielt in der Geschworenenverhandlung nach Gerichtsangaben neun Jahre Zusatzstrafe zu einer im Ausland verhängten Strafe aus 2018. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der nächtlichen Home Invasion am 22. November 2017 hatten zwei mit Sturmhauben maskierte und mit Messern bewaffnete Täter den zuvor auf einem Sofa schlafenden damals 70 Jahre alten Besitzer auf den Boden gezerrt, dem Mann mit Fäusten mehrmals - bis zur Bewusstlosigkeit - ins Gesicht bzw. auf den Kopf geschlagen und ihn gefesselt. Als die 45-jährige Ehefrau aufgrund von Geräuschen wach wurde und ins Erdgeschoß ging, wurde sie ebenfalls geschlagen, zu Boden gestoßen und gefesselt.

Ehepaar verletzt, 350 Euro erbeutet

Die Täter erbeuteten nach Gerichtsangaben 350 Euro. Sie flüchteten, nachdem einer der beiden den regungslos auf dem Boden liegenden Mann mit Putzmittel übergossen hatte. Der 70-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, seine Frau kam mit leichten Blessuren davon.

Im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich wurde 2023 ein Bulgare ausgeforscht, festgenommen und heuer im Februar nach Österreich ausgeliefert. Der Mann war auch wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahls gemeinsam mit einem Komplizen in Wien-Brigittenau im August 2018 angeklagt. Zwei minderjährige Kinder in der Wohnung hatten bemerkt, dass jemand eindringen wollte, und die Sicherheitskette geschlossen, wodurch die beiden Kriminellen am Einbruch gehindert wurden. Der Vater soll nach Hause geeilt und die Verdächtigen überrascht haben, die daraufhin Pfefferspray einsetzten und flüchteten.

Der Angeklagte wurde wegen schweren Raubes und versuchten Einbruchsdiebstahls unter Verwendung einer Waffe schuldig gesprochen. Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.