Schlepperprozess: Ministerium prüft nun den Akt
Von Nihad Amara
Die Schuldzuweisungen, wer für die Vertagung des Prozesses gegen acht Männer wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Schlepperei verantwortlich ist, reißen nicht ab. Tags zuvor beantragte die Staatsanwältin die Enthaftung der Verdächtigen aus Afghanistan, Pakistan und Indien, weil Richterin Petra Harbich eine längere Vertagung angekündigt hatte. Die Verdächtigen noch länger zu inhaftieren, sei unverhältnismäßig, begründete die Staatsanwältin ihre Entscheidung. Behördensprecher Erich Habitzl erklärte, die Richterin habe „genügend Zeit gehabt“, die Verhandlung vorzubereiten. Harbich hatte den Schritt damit begründet, dass sie „mit dem Akt nicht arbeiten“ könne. Übersetzungs- und Schlampigkeitsfehler kritisierten auch die Anwälte.
Jetzt dürfen die Staatsanwältin und die Richterin ihre Sicht der Dinge kundtun – und zwar vor der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium, die den Akt prüfen wollen. Das kündigte Sektionschef Christian Pilnacek an. Er verweist aber darauf, dass das Oberlandesgericht Wien (OLG) der Anklage stattgegeben habe.
Beschwerde geprüftAllerdings hat die zweite Instanz nicht den Akt oder die gesamte Anklage geprüft, sondern nur die von Verteidiger Lennart Binder bekrittelten Punkte. Der Rechtsanwalt sah die Voraussetzungen für Gewerbsmäßigkeit nicht gegeben und hielt das Gericht in Wr. Neustadt für unzuständig, weil die Wohn- und Tatorte überwiegend in Wien waren. Beide Einwände wischte das OLG vom Tisch. Da einige Geschleppte ins Flüchtlingslager Traiskirchen gebracht worden sein könnten, reiche dies für Rechtswirksamkeit der Anklage aus, hieß es sinngemäß.
Das Verfahren wurde auf 6. Mai vertagt. Wie lange die Aufsichtsbehörden prüfen, ist noch unklar.