Drohnen verkauft: Ukrainer wurde in NÖ der Prozess gemacht
Ein Ukrainer, der im September 2023 mehrere Drohnen in sein Heimatland verkauft haben soll, hat sich nun vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten müssen.
Dem 34-Jährigen wurde angelastet, gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Er wurde nicht rechtskräftig frei gesprochen, weil sich die Exportbeschränkung nur auf von Russland kontrollierte Gebiete beziehe. Nach Saporischschja durfte laut dem Einzelrichter geliefert werden.
Der Jurist, im April 2022 nach Österreich geflüchtet und im Mostviertel als IT-Dienstleister tätig, hatte Erhebungen des Bundeskriminalamts zufolge Drohnen in seine Heimatstadt veräußert.
Der 34-Jährige bekannte sich zum vorgeworfenen Verstoß gegen die EU-Sanktionen gegen Russland nicht schuldig: Lieferungen seien erlaubt, wenn Gebiete ukrainisch und nicht russisch kontrolliert seien, erklärte er laut Dolmetscherin. Dies sei in der Stadt Saporischschja der Fall. Auch der Richter sah keinen Gesetzesbruch. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.