Streit um geplantes Zentrallager: Jetzt muss das Gericht entscheiden
Die Diskussion um ein geplantes Zentrallager im St. Pöltner Stadtteil St. Georgen tobt weiter. Wie berichtet, will der Rewe-Konzern auf einer Fläche von rund 17 Hektar das Projekt umsetzen, die Stadt zeigt sich von dem Vorhaben bislang begeistert. Es sei eine "Bestätigung der Wirtschaftspolitik der Stadt", sagte SPÖ-Bürgermeister Matthias Stadler.
Doch die Pläne sorgen auch für Protest. Die Bürgerinitiative "Bodenschutz St. Pölten" konnte nicht nur tausende Unterschriften gegen den Bau des Lagers sammeln, es gibt auch rechtliche Bedenken.
Um im Planungsgebiet, das derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird, bauen zu dürfen, ist ein Hochwasserschutz erforderlich. Das gesamte Areal (20 Hektar) liegt im 100-jährlichen und teilweise im 30-jährlichen Hochwasserabflussgebiet der Traisen. Für die Aktivisten, die sich auf das NÖ Raumordnungsgesetz beziehen, ist deshalb klar: Aufgrund fehlender Flutschutzmaßnahmen hätte bereits im Jahr 2011 eine Rückwidmung in Grünland erfolgen müssen.
Diese Thematik beschäftigt nun auch das Land NÖ, die Prüfung der Experten läuft bereits seit Monaten. Die Gegner befürchten nun, dass die Stadt diese Zeit nutzt, um ein Hochwasserschutzprojekt nachzureichen.
In der Causa geht es aber auch um eine rund fünf Hektar große Mulde, für die laut Land keine UVP-Prüfung notwendig ist. Gegen diese Feststellung wehren sich aber die Gegner. Die Initiativen "Bodenschutz St. Pölten", "Virus" und "Verkehrswende.at" zogen deshalb vor das Bundesverwaltungsgericht
(BVwG). Die erste Verhandlung fand am vergangenen Freitag statt.
"Seit 1976 ist dieses Industriegebiet unberührtes Ackerland. Erst als die Billa Immobilien GmbH Grundstücke zum Bau eines Zentrallagers gekauft hatte, hat die Stadt St. Pölten mit der Planung eines Hochwasserschutzprojektes begonnen", erklärte Romana Drexler von "Bodenschutz St. Pölten" vor Gericht. Laut Stadt soll es aber keinen Zusammenhang zwischen dem geplanten Damm und dem Logistikzentrum geben. Jetzt muss das Gericht entscheiden.