Richtersenat kippt positiven Bescheid für Kraftwerksbau
Immer stärkerer Gegenwind bläst dem von Niederösterreichs Energieversorger EVN geplanten Ybbskraftwerk "Hohe Brücke" in Ferschnitz (Bezirk Amstetten) entgegen. Nachdem erst kürzlich der EU Umweltkommissar der Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Projektes aufgebrummt hat, erklärte nun der Verwaltungsgerichtshof den vom Wirtschaftsministerium ausgestellten positiven Bescheid nach dem NÖ Elektrizitätsgesetz für rechtswidrig.
Der Richtersenat stellte sich auf die Seite eines Anrainers, der diesen und andere Bescheide beeinsprucht hatte. Die EU Kommission wiederum hatte, wie berichtet, die Bedenken von Umweltschützern und des WWF aufgegriffen, weil sich der geplante Bauplatz im Natura-2000-Gebiet befindet.
Gutsbesitzer Ferdinand Untersmayr aus der Gemeinde St.Georgen/Ybbsfelde sieht durch den Kraftwerksbau seine angrenzenden Grundstücke betroffen und führte über seine Anwälte eine "relevante Gefährdung seines Eigentums" ins Treffen. In seinem Erkenntnis vom 27. August (GZ: Ro 2014/05/0057), das dem KURIER vorliegt, unterstützt der VwGH Untersmayr. Die Beeinträchtigung der Nachbargründe hätte durch den Wirtschaftsminister auch separat im Elektrizitätsverfahren geprüft werden müssen. Deshalb wird das Verfahren nun ans NÖ Landesverwaltungsgericht zugewiesen.
Übergangen
Speziell kommentieren wollten Untersmayr und sein Anwalt Helmut Leitner das Erkenntnis gar nicht, weil das Urteil noch nicht zugestellt, sondern nur über das Bundeskanzleramt veröffentlicht worden war. Der Gutsbetreiber fühlte sich im Vorfeld der Kraftwerksplanungen übergangen. Bei früheren Verhandlungen für einen von der Gemeinde St. Georgen angestrengten Hochwasserschutzbau, sei insgeheim bereits das Kraftwerk miteinkalkuliert gewesen, vermutet er. Gegen den EVN-Bau, der zwei Turbinen mit einer Leistung von 2270 Megawatt vorsieht, hat er auch den Wasserrechtsbescheid beim VwGH beeinsprucht. Die Entscheidung steht noch aus.
Beim Projektwerber EVN nimmt man den weiteren Rückschlag gelassen. "Wir haben den Entscheid noch nicht, aber wie mir Juristen mitteilen, geht es nicht um inhaltliche, sondern formale Fehler", erklärt EVN-Sprecher Stefan Zach. Das Projekt wegen des harten Widerstands zurückzuziehen sei kein Thema, versichert Zach. "Noch immer sind wir wirklich überzeugt, ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Projekt ausgearbeitet zu haben", sagt er.