Richter bestätigt: Direktorin wurde gemobbt
Von Ute Brühl
Einen Prozess gegen die Republik Österreich zu führen, ist keine einfache Sache. "Das muss man emotional und finanziell erst einmal aushalten", sagt Evelyn Mayer, die Frau des bekannten Verfassungsjuristen Heinz Mayer und Ex-Direktorin der HLW Biedermannsdorf.
Evelyn Mayer hat jetzt einen Prozess durchgestanden. Geklagt hatte sie, weil sie sich von ihrer Vorgesetzten, Landesschulinspektorin gemobbt fühlte (der KURIER berichtete). Jetzt ist ein Ersturteil da. Tenor: Mayer wurde von ihrer Chefin gemobbt. Die Direktorin hatte in der Folge ein Burn-out, das zu einem längeren Krankenstand führte. Für den Verdienstentgang muss die Republik aufkommen. Weil Berufung eingelegt wurde, ist das Urteil noch nicht rechtsgültig. Mayer freut sich dennoch: "Es ist Balsam für die Seele, dass das Gericht meiner Ausführung folgt. Ich hatte ja schon an mir selbst gezweifelt."
Konflikt
Geklagt hatte die Direktorin, weil die Inspektorin "sich gegenüber Dritten abfällig über sie und die von ihr geführte Schule geäußert hat". Sie habe z.B. das Gerücht in die Welt gesetzt, Mayer würde Schüler im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) unter Druck setzen. Äußerungen wie "Ich halte Sie für krank" oder "Ich habe schon zwei Direktoren in die Pension gelobt, sie sind die nächste" waren weitere Attacken auf die Direktorin.
Mayers Glück: Sie hat die Aussagen ihrer Vorgesetzten in einem Gedächtnisprotokoll niedergeschrieben und alle eMails archiviert. Laut Mayer war es nämlich die Inspektorin, die SGA-Entscheidungen nachträglich ändern wollte. Der Richter sah das genau so wie Mayer. Der Schulaufsichtsbeamten hingegen attestierte der Jurist, dass diese eine Tendenz hätte, "Dinge so zu drehen, wie es gerade günstiger ist".
Für Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist der Prozess "ein Sittenbild der Schulverwaltung. Es wussten alle, dass diese Frau sehr auffällig ist. Doch niemand tat etwas dagegen". Zwar hätte Landesschulratspräsident Hermann Helm versucht, mäßigend einzugreifen. "Doch in seiner Behörde und im Bildungsministerium sind alle Beschwerden versackt."
Helm selbst will das Urteil nicht kommentieren. Unabhängig von diesem Fall wünscht er sich aber, dass "Führungspersönlichkeiten im Schulbereich grundsätzlich nur befristet bestellt werden". Der grüne Bildungssprecher Harald Walser fordert hingegen "eine schlankere Verwaltung. Entscheidungen sollen am Standort getroffen werden. Der SGA wäre eine gute Basis für eine gelebte Schulautonomie".