Radar-Rebell kämpft gegen Verwaltungsstrafe an
Von Markus Foschum
Wenn mein Enkerl nicht gerade in der Fahrschule wäre und dort nicht genau dieses Regelung gelernt hätte, wäre mir ja gar nichts aufgefallen“, sagt Walter B. aus Mödling. Der Autofahrer fühlt sich ungerecht behandelt und bekämpft eine Strafe wegen Schnellfahrens. Was auch für andere Autofahrer Auswirkungen haben könnte.
Am Ring rund um die Shopping City Süd sind nicht nur täglich tausende Autos unterwegs, sondern auch öfters die Polizei samt Laserpistole. Walter B. fährt hier am 15. April mit seinem Wagen. Und zwar mit rund 70 km/h, was laut 70er-Verkehrstafeln auf einem Stück des Rings auch erlaubt ist. Dann kommt die Ortstafel „Wiener Neudorf – Shopping City“ und wie man weiß, gilt im Ortsgebiet Tempo 50.
„Ich hätte 60 Euro zahlen sollen. Aber da fiel mir ein, was mir mein Enkerl erzählt hatte und ich schaute mir die Sache noch einmal genau an“, sagt Walter B.
Nicht aufgehoben
Denn der 70er wird nicht dezitiert aufgehoben. Weder mit einer Tafel mit durchgestrichenen 70 noch mit einer 50er-Tafel. „Damit gilt die Geschwindigkeit für den gesamten Verlauf der Straße, denn der 70er wird durch die Ortstafel nicht aufgehoben. Ich habe Einspruch eingelegt. Anscheinend ist die Straße nicht richtig beschildert. Es ärgert mich, dass ich dafür eine Strafe zahlen soll“, sagt Walter B. Auch ein Rechtsanwalt ist schon eingeschaltet.
Und der Mödlinger hat gute Chancen: „Eine Ortstafel alleine hebt eine vorher verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf. Der 70er gilt weiter, solange er nicht aufgehoben wird“, bestätigt Peter Nejedly von der Rechtsabteilung des ÖAMTC. Eine Meinung, die man an sich auch auf der Bezirkshauptmann Mödling vertritt: „Wir werden uns diesen Fall genau anschauen.“
Walter B. ist sicher, dass es sich um keinen Einzelfall handelt: „Dort wurde sicher kräftig abkassiert. Und ich bin mir sicher, dass es auch auf anderen Straßen viele ähnliche Situationen gibt.“
Doch bevor man nun alte Radarstrafen hervor kramt: „Ein Einspruch geht nur, wenn das Verfahren noch offen ist. Ist die Strafe einmal bezahlt, ist die Sache erledigt“, meint Nejedly.