Chronik/Niederösterreich

Projekt Marchfeldkogel: "Die Alarmglocken müssten läuten"

"Die Gemeinde stimmt dem gegenständlichen ,Projekt Marchfeldkogel’ zu und verpflichtet sich, im Behördenverfahren gegen das gegenständliche Projekt keinerlei Einwendungen oder Rechtsmittel zu erheben." Diese Klausel ist im Vertrag der Gemeinde Markgrafneusiedl mit der Marchfeldkogel Betriebsgesellschaft als erster Punkt angeführt und sorgt für heftige Kritik aus den ÖVP-Reihen.

Eigentlich besteht der Vertrag zur Errichtung einer 110 Hektar großen Mülldeponie seit rund drei Jahren. Doch laut ÖVP-Meinung habe man den Vertrag erst Mitte April zu Gesicht bekommen, davor habe die SPÖ immer nur auf ein Bestehen verwiesen. Umso heftiger wird nun der Inhalt zerpflückt.

Ein Gutachten, in dem die ÖVP die Klauseln überprüfen hat lassen, fällt ein vernichtendes Urteil. Einerseits sei der Vertrag zu einem Zeitpunkt aufgesetzt worden, wo die Projektdetails noch nicht vollständig am Tisch waren. "Da hätten schon die Alarmglocken läuten müssen", kritisiert ÖVP-Gemeinderat Christian Bauer. Andererseits werde durch die erste Klausel die gesamte Verantwortung der Gemeine umgehängt.

Kein Datum

Auch Formalkriterien, wie Seitennummern oder Unterschriftsdatum, seien nicht eingehalten. Wann der Vertrag also tatsächlich aufgesetzt wurde, sei nicht nachzuvollziehen. Außerdem haben nur SPÖ-Politiker unterschrieben. Ende der Woche wird die Causa an die Aufsichtsbehörde übergeben. "Dann haben die Behörden zu entscheiden", sagt Bauer.

In die gleiche Kerbe schlägt Bürgermeister Helmut Fellinger: "Ich will jeden Schaden für die Gemeinde verhindern." Damit spricht er mögliche Klagen seitens der Betreiber an und begründet, weshalb die SPÖ gegen eine Vertragsänderung auftritt.

Laut Gutachten könne kein Schaden eintreten. "Dafür müsste man nachweisen, dass der Einwand seitens der Gemeinde das Projekt gekippt hat", argumentiert Bauer. Nachsatz: Derzeit gibt es bereits 300 Einwände.

Alt-Bürgermeister Erwin Hrabal verweist auf Nachfrage auf seinen gemeindepolitischen Ruhestand, hält jedoch fest, dass alle Entscheidungen auf Grundlage einer Rechtsmeinung gefallen sind.