Müller-Aus: „Knebelvertrag“ kein Verstoß gegen Kartellrecht
Von Caroline Ferstl
Seit Montag ist die Innenstadt-Filiale der Drogeriekette Müller in Wiener Neustadt geschlossen, zeitgleich stellte auch die Bundeswettbewerbsbehörde das Verfahren gegen den deutschen Eigentümer des renovierten Einkaufszentrums Merkur City ein. Ein „Knebelvertrag“ soll – wie der KURIER berichtete – die Schließung der Innenstadt-Filiale erzwungen haben. Im Gegenzug soll eine Mietpreisreduktion der Müller-Filiale im Einkaufszentrum erfolgt sein.
Bis zum Schluss engagierte sich Wiener Neustadts Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) für den Verbleib der Filiale in der Innenstadt, auch Bundeskanzler Sebastian Kurz schaltete sich ein.
"Keine spürbaren Wettbewerbsbeschränkungen"
Nach den derzeitigen Prüfungen der Bundeswettbewerbsbehörde würden allerdings keine spürbaren Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Die vertragliche Regelung würde das Kartellrecht nicht verletzen, „da der Eigentümer der Merkur City am relevanten Markt keine so herausragende Stellung innehat, um seine Marktmacht zu missbrauchen“, erklärt eine Sprecherin der Wettbewerbsbehörde auf KURIER-Anfrage. Die Stadt könne jedoch privatrechtlich gegen unlauteren Wettbewerb, also den Verstoß gegen die guten Sitten, am Handelsgericht vorgehen.
Seitens der Stadt nimmt man die Entscheidung zur Kenntnis. Schneeberger will nun vor allem politische Rahmenbedingungen schaffen, um derartige vertragliche Regelungen in Zukunft zu verbieten. Außerdem soll die Einhebung einer „Verkehrsanschlussabgabe“ für Einkaufszentren geprüft werden, die zweckgewidmet der Förderung der Innenstädte zugute kommen soll.