Chronik/Niederösterreich

Mäuse bei lebendigem Leib tiefgefroren

Sie selbst, beteuern die Angeklagten, wären nie auf die Idee gekommen, den Mäuse so etwas anzutun: Sie bei lebendigem Leib in eine Plastikbox zu geben und anschließend in eine Tiefkühltruhe zu stecken. "Aber die Chefin hat uns erklärt, dass das eine sehr schonende Methode ist, sie zu töten", beteuert eine junge Frau, die vor Richter Markus Grünberger am Landesgericht St. Pölten Platz genommen hat.

Bei dem Prozess geht es um drei Mitarbeiter eines Zoofachgeschäftes aus dem Mostviertel, die sich wegen Tierquälerei verantworten müssen. Experten des Magistrates hatten bei einer Kontrolle tote Mäuse in einer Tiefkühltruhe entdeckt. "Die Tiere hätten als Schlangenfutter verwendet werden sollen. Es gab auch entsprechende Wünsche der Kunden", berichtet die 38-Jährige. Und eine Vorgesetzte habe ihnen erklärt, dass bei dieser Art des Tötens "die Mäuse einschlafen" würden, sagt die Angestellte. Doch so ganz scheint ihnen diese Methode nicht geheuer gewesen zu sein.

Eine 22-Jährige erzählt dem Richter, dass sie ihrem Freund ein SMS schrieb. "Ich habe mir gedacht, dass man den Tieren so etwas nicht antun kann." Also sprang der Freund ein. Zwar gab er noch bei der Polizei zu, die Nagetiere tiefgefroren zu haben, vor Gericht schwächt diese Angaben aber ab.

Am Ende spricht der Richter eine Diversion aus. Die Angeklagten müssen einen geringen Geldbetrag bezahlen, dann ist die Sache für sie erledigt. Der Staatsanwalt erzählt, dass in der Plastikbox Kratzspuren entdeckt wurden. Es muss für die Mäuse also ein qualvoller Tod gewesen sein, bevor sie zu Schlangefutter wurden.

Die Betreiber des Zoofachgeschäftes müssen sich demnächst vor Gericht verantworten.