Chronik/Niederösterreich

Lebenslang für Mörder, der in Niederösterreich untertauchte

Mit der Höchststrafe – lebenslang – hat am Dienstag das Kriminalrätsel rund um den Tod einer 51 Jahre alten Besitzerin eines Reiterhofes in Südhessen geendet.

Ein 23-jähriger Stallarbeiter, den Mordermittler aus Niederösterreich im Bezirk Korneuburg aufstöberten und festnahmen, hat gestanden, die Frau erdrosselt und aufgehängt zu haben, um es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen.

Der Fall hatte im Vorjahr in Deutschland für Aufsehen und Schlagzeilen gesorgt. Bianca H. betrieb in Büdesheim bei Schöneck im Bundesland Hessen den Buchwald-Hof, einen bekannten Reitstall und Pferdehof. Am 10. September 2018 wurde die Unternehmerin erhängt auf einem Treppengeländer des Anwesens entdeckt.

Nachdem es zunächst nach einem Suizid ausgesehen hatte, kamen bei den Ermittlern rasch Zweifel auf. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigte die Vermutung der Kriminalisten. Als Todesursache wurde „massive Gewalt gegen den Hals des Opfers“ festgestellt.

Schon zu Beginn der Ermittlungen geriet der Rumäne Sawa J. in den Fokus von Staatsanwaltschaft und Polizei. Er hatte auf dem Hof als Pferdepfleger und Stallbursche gearbeitet. Nach dem Mord auf dem Hof tauchte der junge Mann unter und suchte sich einen neuen Job. Er heuerte auf einem Reiterstall in Mollmannsdorf im Bezirk Korneuburg an. Im Zuge der Erhebungen stellten die deutschen Ermittler Spuren sicher, die den Rumänen plötzlich mit der Bluttat in Verbindung brachten. Mordermittler des nö. Landeskriminalamtes suchten den Verdächtigen auf dem Pferdehof auf. In einer konstatierten Aktion wurde Sawa J. am 21. Jänner auf dem Anwesen bei Korneuburg festgenommen. „Er wurde überrascht und leistete keinen Widerstand“, so ein Kriminalist.

Auslieferung

Bereits bei den Einvernahmen in Österreich zeigte sich der Rumäne geständig, die Frau tatsächlich ermordet zu haben. Er wurde schließlich an die deutschen Behörden ausgeliefert. Am Dienstag fällte das Landgericht Hanau im Prozess gegen den Mann das Urteil. Dieses fiel lebenslang aus, weil das Gericht in der Tat einen „heimtückischen Mord“ sah. Warum die Tat? Weil er sich schlecht bezahlt fühlte und mit seiner Chefin deshalb immer wieder in Streit geriet, überraschte der Stallbursche das Opfer in deren Wohnhaus.

Er legte der 51-Jährigen ein Seil um den Hals und erdrosselte sie. Um die Bluttat zu verschleiern und wie einen Suizid aussehen zu lassen, hängte er die Tote an das Stiegengeländer. Unter Tränen gestand er auch im Gerichtssaal die Tat. Die Verteidiger des Mannes kündigten Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.