Landesklinik kontrolliert wegen Materialdiebstahl zu Coronavirus
Von Patrick Wammerl
Der Coronavirus treibt auch im Landesklinikum Wiener Neustadt seltsame Blüten. Wegen eines „unerklärlichen Schwunds“ von Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel und Einweg-Handschuhen hat die Krankenhausleitung eine unmissverständliche Botschaft an alle 1.000 Mitarbeiter in Form eines Briefes verfasst.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das „Mitnehmen von Krankenhausmaterialien einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt und ausnahmslos dienstrechtliche Konsequenzen zur Folge hat.“ Anscheinend sind seit Auftreten des Coronavirus auffallend viele Betriebsmittel des Spitals spurlos verschwunden.
Taschenkontrollen
Weil die Spitalsleitung auch verstärkte Stichproben ankündigt, gehen die Wogen beim Personal hoch, wo man sich bereits mit Taschenkontrollen und Leibesvisitationen konfrontiert sieht. In die hitzige Debatte hat sich auch der Arbeiter- und Angestellten-Betriebsrat eingeschalten.
„Zur Taschenkontrolle ist alleine die Polizei berechtigt. Die Optik des Schreibens der Kollegialen Führung ist nicht sehr wertschätzend und stellt die Mitarbeiter unter Generalverdacht“, wettert der Vorsitzende des Arbeiterbetriebsrates, Friedrich Fuchs.
Angestellten-Betriebsrätin Gerlinde Buchinger versucht in einem Schreiben an die Belegschaft zu kalmieren: „Ich gehe davon aus, dass bei den Kontrollen Lagerbestand, Verbrauch und Materialien gemeint sind. Mit Sicherheit kann nicht von einer Personen- und Taschenkontrolle gesprochen werden“.
Laut Buchinger bedarf es für solcher Kontrollen einer Betriebsvereinbarung, die so nicht existiere.
Kein Kavaliersdelikt
Laut Aussage der nö. Landesklinikenholding diente die drastisch formulierte Nachricht dazu, der Belegschaft klar zu machen, dass es kein Kavaliersdelikt sei Mundschutz oder Desinfektionsmittel einfach aus dem Spital mitzunehmen.
„Das sind mit Steuergeld bezahlte Materialien. Ein Mitarbeiter in einer Drogerie kann auch nicht die Parfümfläschchen mit nach Hause nehmen“, so der Sprecher der Landesklinikenholding, Bernhard Jany. Natürlich sei vollkommen klar, dass nicht Taschen, Rucksäcke oder ähnliches durchsucht werden dürfen, stellt Jany klar.