Chronik/Niederösterreich/Krems

Gericht entschied über Josef Fritzls Zukunft

Jedes Jahr muss bei Strafgefangenen überprüft werden, ob die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher noch vorliegen.

Im Fall von Josef Fritzl gab es vom Landesgericht Krems an der Donau bereits Anfang April eine Entscheidung. Nach einer solchen Prüfung wurde angeordnet, Josef Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug zu entlassen und angeordnet, dass damit weiter die über ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe vollzogen werde.

Der KURIER berichtete:

Doch nun hat die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht, über das das Oberlandesgericht Wien nunmehr aktuell entschieden hat. Der Beschluss wurde aufgehoben, informiert man nun vonseiten des Landesgerichts.

Fritzl wird nicht bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen, denn das Oberlandesgericht Wien stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher fest.

Eine Einweisung sei gerechtfertigt, heißt es im Beschluss, weil unverändert eine nicht behandelbare schwerwiegende Erkrankung vorliege. "Zudem fehlen laut vorliegender Rechtsmittelentscheidung relevante und überzeugende Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Gefährlichkeit hinreichend abgebaut wurde. Die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher würden daher nach wie vor vorliegen", so die Begründung.

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