Kanalgebühren im Visier des Europäischen Parlaments
Im jahrelangen harten Kampf gegen die Art, wie in Niederösterreich die Kanalgebühren abgerechnet werden, sieht der Blindenmarkter Bürgerlisten-Gemeinderat Wolfgang Laaber Licht am Ende des langen Tunnels. Aufgrund seiner Beschwerde beim Europäischen Parlament wurde gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das Prinzip die Kanalkosten anhand der Wohnfläche und nicht nach dem Verursacherprinzip und Abwassermenge bei den Haushalten abzurechnen, dürfte der seit 2010 gültigen EU-Wasserrahmenrichtline widersprechen.
In dem EU-Gesetz ist der sinnvolle Umgang mit Wasser das oberste Gebot. Für Laaber ist klar, dass Land und Gemeinden zu Unrecht Geld scheffeln, weil egal ist, ob in einem Haus ein Bewohner oder zehn die Klospülung drücken. Damit werden völlig unterschiedliche Mengen Abwasser zur Entsorgung geschickt, aber gleich hohe Rechnungen serviert.
Dazu würden riesige Mengen wertvollen Trinkwassers ungebremst die WCs hinunter gespült, beklagt Laaber. Für ihn sind die Kanalgebühren eine versteckte Grundsteuer. Und er kritisiert die völlig andere Rechtsauffassung des Landes Niederösterreich heftig.
Verspätung
Die letzte Antwort des Petitionsausschusses des Europaparlaments zu Laabers Petition (GZ 1512/2010) stammt vom 27. Februar 2013 (!). Trotzdem ist sie erst vor kurzem im Linzer Anwaltsbüro, das der Kanalrebell in der Sache eingeschaltet hatte, eingelangt. "Da sind Kräfte am Werk, die alles verschleppen und unter den Teppich kehren wollen", hadert Laaber mit dem langatmigen Ablauf seines Streitfalles.
Auch die Linzer Anwältin Simone Gratzl ist vorerst noch ratlos, welche Konsequenzen die verspätete Mitteilung aus Europa nun tatsächlich hat. "Wir werden nun beim Europäischen Parlament eruieren, wo das Verfahren ansetzt und in welchem Stadium es sich gerade befindet", sagt die Juristin gegenüber dem KURIER.
In der NÖ Gemeindeabteilung sorgt das Vertragverletzungsverfahren derzeit noch für wenig Unruhe. "Bei uns ist bislang nichts darüber bekannt", erklärt Mathias Kopf. Auch von den zuständigen Bundesstellen sei vorerst nichts avisiert worden.
Höchstgericht
Selbstvertrauen schöpfen Niederösterreichs Gesetzgeber aus einem Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshof aus dem Jahr 2012 (GZ 2010/17/0228) wo auch der Streitpunkt "Artikel 9. der EU Wasserrahmenrichtline" (Verursacherprinzip) beleuchtet wurde. Zwei Wiener hatten die in NÖ fällige Kanalbenutzungsgebühr beeinsprucht und mussten schließlich klein beigeben. Dem Land NÖ hatten sie auch noch 610,60 Euro Verfahrenskosten zu ersetzten. Weil ja Haushalte eine Wasserbezugsgbühr bezahlen würde damit auch den Gedanken des Verursacherprinzips im Unionsrecht Rechnung getragen entschieden damals die Richter des VwGH.