Jagdverbot: Landwirte verlangen einen Bescheid
Von Gilbert Weisbier
Unzufrieden mit der Antwort der Bezirkshauptmannschaft sind die beiden Waldviertler Landwirte, die sich wünschen, dass auf ihrem Grundbesitz nicht gejagt wird. Weil sie den Umgang der Jäger mit Wildtieren ablehnen und sich gefährdet fühlen. Sie beharren auf einem klaren Bescheid, den sie bekämpfen können.
Wie berichtet, fühlen sich Karl Auer und Hannes Steinbacher in ihren Besitzrechten durch die Jagd eingeschränkt. "Wir als Grundbesitzer sind nicht einmal im Jagdausschuss vertreten und können nichts mitentscheiden", klagt beispielsweise Auer.
Antrag
So haben sie bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl beantragt, ihr Eigentum, gemeinsam rund 70 Hektar, zum "jagdrechtlich befriedeten Bezirk" zu erklären. Die Antwort der BH ist nicht nach ihrem Geschmack ausgefallen: Sie ersucht um Präzisierung des Antrags. Den Ausdruck "jagdrechtlich befriedeter Bezirk" gibt es im niederösterreichischen Jagdgesetz nicht. Sollten die beiden Landwirte die Jagd unterbinden wollen, so hätten sie die Möglichkeit, ihren Besitz wildsicher einzuzäunen, damit könnte die Jagd "ruhen".
"Unsinn, das kostet viel Geld, außerdem gefährden Zäune die Tiere", meinen die Antragsteller und wollen von der BH einen Bescheid verlangen. Nur damit können sie Beschwerde einlegen.
Instanzen
Sie rechnen ohnehin damit, dass die nächste Instanz, das nö. Landesverwaltungsgericht, die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter leitet, der bereits einen solchen Fall aus Kärnten bearbeitet.
Dass die Landwirte – wenn auch nach längerem Verfahren – mit einem Erfolg rechnen, liegt an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der stellte fest, dass das deutsche Jagdrecht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoße und zudem keine Rücksicht darauf nehme, ob ein Grundbesitzer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Nun sucht man in Deutschland eine gesetzliche Lösung für das Problem. Eine Überlegung ist, sogenannte "jagdrechtlich befriedete" Gebiete zu schaffen.