Chronik/Niederösterreich

Höchstgerichtsurteil vorerst ohne Folgen

Obwohl der Verfassungsgerichtshof der Gföhler Gemeinderatsopposition im Streit um die Bestellung des Prüfungsausschuss-Obmanns Recht gegeben hat, bleiben die Konsequenzen vorerst aus. Bürgermeister Karl Simlinger will erst abwarten, was ihm die Landeswahlbehörde empfehlen wird, nachdem sie sich im September in ihrer nächsten Sitzung mit dem Urteil befasst hat.

Die Stimmung war äußerst angespannt bei der jüngst stattgefundenen Sondersitzung in Gföhl, die die Mandatare der Oppositionsparteien SPÖ und "Wir für Gföhl" (WFG) erzwungen hatten.

Wie berichtet, hatte sich die ÖVP in der konstituierenden Sitzung nach der Gemeinderatswahl 2010 geweigert, die Wahl des WFG-Mandatars Leo Ganser zum Ausschussobmann zuzulassen. Die SPÖ hatte nämlich zugunsten Gansers auf den Sitz verzichtet.

Bürgermeister Simlinger ließ darauf lediglich einen Stellvertreter aus den Reihen der ÖVP wählen, der seither den Ausschuss führt. Nach der Klage von SPÖ und WFG befand der Verfassungsgerichtshof, dass die Vorgangsweise rechtlich unhaltbar und nur als "parteipolitisch motiviert" zu verstehen sei.

Als die Oppositionsparteien nun forderten, Ganser das Amt des Ausschussvorsitzenden zu geben, ließ VP-Chef Simlinger sie kühl abblitzen, indem er sich auf die Formalitätsebene zurückzog: "Wir haben das Urteil gar nicht erhalten. Das ist an die Landeswahlbehörde ergangen, die sich damit im September befassen wird", gab Simlinger bekannt. Deren Entscheidung werde er abwarten.

Dass die öffentliche Hand für die Befassung des Verfassungsgerichtes die höchst mögliche Entschädigung von 2500 Euro aufgebrummt bekam, stieß SP-Chef Günter Steindl sauer auf: "Man hätte der Öffentlichkeit die eineinhalb Jahre Beschäftigung mit dem klaren Fall ersparen können. Ich hoffe, dass die Beratung durch einen Rechtsanwalt für die Gemeinde-Stellungnahme dazu nicht auch noch die Bürger zahlen, sondern dass die ÖVP diese Kosten übernimmt", fordert Steindl.