Chronik/Niederösterreich

Hausbesitzer vor Gericht, weil er Einbrecher anschoss

Ein Albtraum für einen 36-jährigen Hausbesitzer aus dem Bezirk Tulln: Im Mai vergangenen Jahres hatte er gegen drei Uhr Früh einen Einbrecher in seinem Eigenheim bei Zwentendorf ertappt und auf ihn geschossen. Der 27-jährige Täter erlitt einen Schädeldurchschuss und ist seither schwer angeschlagen. Der Schütze musste sich gestern, Montag, am Landesgericht in St. Pölten wegen fahrlässiger schweren Körperverletzung unter gefährlichen Verhältnissen verteidigen.

Ja, er habe um das Leben seiner Frau und sein eigenes gefürchtet oder eine körperliche Bedrohung verspürt, versicherte Andreas K. vor Richter Slawomir Wiaderek mehrfach. Schritte auf der knarrenden Holzstiege, die zum Schlafzimmer im Obergeschoß führt, haben ihn geweckt. Mit der Pistole aus dem Nachtkästchen bewaffnet, sei er zur offenen Tür gehuscht und habe laut ins Stiegenhaus gerufen.

Zwei Schüsse

"Verlasst das Haus oder ich schieße", brüllte K. in Deutsch und Englisch. Als er in der Dunkelheit die Silhouette des Eindringlings weiter hochkommen sah, feuerte er einen Warnschuss und – geschätzte zehn Sekunden später – den ungezielten Schuss auf den Unbekannten ab. Dass er den Einbrecher getroffen hatte, war Andreas K. vorerst nicht bewusst. Im Mix aus Schock und Panik machte er Licht, seine Frau verständigte die Polizei. "Wir wussten nicht, ob noch weitere Einbrecher in den unteren Räumen sind. Mussten aber ins Erdgeschoß, um der Polizei die Eingangstür zu öffnen", berichteten K. und seine Frau im Zeugenstand.

Staatsanwältin und Richter forschten trotz der dramatischen Situation akribisch nach, ob sich der Schütze nicht irrtümlich in einer Notwehrsituation wähnte. Eine Tatrekonstruktion und ein Ballistiker-Gutachten zeigten Indizien auf, wonach sich der Kriminelle auf der Stiege am Rückzug befunden hatte, als ihn die Pistolenkugel traf.

Ex-Mitarbeiter

Beim Einbrecher selbst handelt es sich um einen 27-jährigen früheren Mitarbeiter der Frau des Angeklagten. Er war wegen seines Gesundheitszustands gestern nicht anwesend. Der wegen Drogendelikten Vorbestrafte war in das nebenliegende Firmengebäude eingebrochen und mit einem Nachschlüssel durch die Kellertür in das Wohnhaus eingedrungen.

Bernd Gahler, Anwalt des Schützen, will nun die Notwehrsituation mit Hilfe eines anderen Gutachtens beweisen. Der Richter vertagte.