Fluglärm: Flughafen-Management bezweifelt Anspruch auf Schadenersatz
Von Bernhard Ichner
Während sich Airport-Anrainerin Jutta Leth aus Zwölfaxing über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu Gunsten des nö. Fluglärmopfers freut, bleibt man seitens der Flughafen Wien AG gelassen. Die„angebliche Wertminderung“ von Leths Grundstück stehe in keinem Zusammenhang mit dem Airport-Ausbau, meint man dort. Dass die Zwölfaxingerin Anspruch auf Schadensersatz hat, bezweifelt man.
Wie berichtet, entschied der OGH im Sinne der Klägerin, die ob permanenter Überflüge 120.000 Euro Entschädigung fordert und deshalb seit Jahren gegen die Republik und das Land NÖ prozessiert. Ihrer Meinung nach führte der sukzessive Ausbau des Flughafens, für den nie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, zur Entwertung ihres Grundstückes.
Wertminderung?
Das Urteil des Erstgerichts, das die Klage abgewiesen hatte, wurde nun vom OGH aufgehoben. Damit heißt es: zurück an den Start. Die erste Instanz – das Landesgericht für Zivilrechtssachen – muss prüfen, wie hoch Leths Schaden ist.
Bei der Flughafen Wien AG interpretiert man das OGH-Urteil so: „Der OGH stellt klar, dass keine Schadenersatzansprüche möglich sind, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der behauptete Schaden eine unmittelbare Folge der Unterlassung einer UVP ist.“
„Dieser Zusammenhang ist am Flughafen Wien nicht gegeben“, meint Sprecher Peter Kleemann. „Über Flugverkehrsentwicklung und Ausbauvorhaben informieren wir als börsenotiertes Unternehmen regelmäßig. Die Auffassung, dass man als Nachbar ohne UVP über diese Entwicklung nicht informiert war, ist absurd.“ Zudem seien die Grundstückspreise in der Region um den Airport seit Jahren im Steigen.