"Er wird im Häf’n sterben"
Von Patrick Wammerl
Antal Szabo (62) liegt auf der Krankenabteilung der Justizanstalt Stein. Das Leben des verurteilten Mörders hängt am seidenen Faden. Doch obwohl ihm die Mediziner der Justizanstalt nur noch zehn Prozent seiner Herzleistung attestieren und sogar eine dringende Entlassung (Haftunfähigkeit) empfehlen, weigern sich die Gerichte bisher standhaft den Lebenslänglichen frei zu lassen.
"Klar, er hat etwas verbrochen, aber er ist trotzdem ein Mensch. Wenn hier nicht rasch gehandelt wird, wird er im Häf’n sterben und es gibt den nächsten Justizskandal". Strafverteidiger Nikolaus Rast versucht seit fast einem Jahr seinen schwer herzkranken Mandanten aus dem Gefängnis zu bekommen – bisher ohne Erfolg.
Szabo ist 2012 wegen des Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte sie in Niederösterreich getötet und die Leiche 1000 Kilometer entfernt in Rumänien vergraben.
In der Haft verschlechterte sich sein Gesundheitszustand. Obwohl ein Gerichtsgutachter ihn für haftunfähig hält, verhängte das Landesgericht Wr. Neustadt die Ersatzhaft. Diese kann dann angewendet werden, wenn von dem Häftling eine zu große Gefahr ausgeht. Mit der Verlegung des Mörders auf die Krankenabteilung der Justizanstalt Stein wanderte die Zuständigkeit über die Vollzugstauglichkeit zum Landesgericht Krems. Dort hält man bisher an der Entscheidung fest, den Insassen nicht zu entlassen.
Befunde
In der Justizanstalt Stein ist man anderer Meinung. Bereits in einem Untersuchungsbericht vom 24. Juli ist von einer "katastrophalen Herzfunktion" die Rede. Die Medizinerin merkt in ihrem Befund an, dass der Patient "nicht stabil" ist. In Befunden vom 28. Oktober und 4. November ist eine weitere Verschlechterung dokumentiert. Die Abteilung rät zu einem dringenden Antrag auf Haftunfähigkeit. "Als Justizanstalt leiten wir das natürlich weiter. Entscheiden muss darüber aber das Gericht", erklärt dazu der Sprecher der Justizanstalt Stein, Major Stefan Gaupmann.
In der Angelegenheit wurde nun erneut ein kardiologisches Gutachten bestellt. "Der Auftrag ist, auch die Frage der Gefährlichkeit zu klären", so der Kremser Gerichtssprecher, Richard Simsalik. Das Gutachten wurde als dringend beauftragt.
Rast hält die weitere Verzögerung für entbehrlich. Ein psychiatrisches Gutachten der Sachverständigen Gabriele Wörgötter bescheinige seinem Mandanten bereits, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgehe.