Chronik/Niederösterreich

"Die Unterbringung ist gesetzwidrig"

Josef Pitschko, einzig verbliebener FPÖ-Mandatar in Klosterneuburg, will keine Flüchtlinge in der Magdeburgkaserne haben. Erst am Montag sind die ersten 30 Asylwerber– Männer und Familien aus dem Irak und aus Syrien – vom Erstaufnahmezentrum Traiskirchen in die Kaserne übersiedelt. Dafür hat das Innenministerium extra eine Verordnung erlassen, die die Kaserne von 1. Dezember 2014 bis 30. Mai 2015 als Notquartier einstuft und damit die legitime Unterbringung der Flüchtlinge gewährleisten soll.

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Das versucht Josef Pitschko jetzt zu bekämpfen. Laut dem FP-Mandatar hätte vor dem Erlass dieser Verordnung ein Umwidmungsverfahren bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingeleitet werden müssen. "Es widerspricht den Kompetenzbestimmungen, die im Bundesverfassungsgesetz geregelt sind, wenn eine Bundesministerin die vom Gemeinderat festgelegte Flächenwidmung missachtet", meint Pitschko. Die Nutzung der Kaserne auf Bauland-Sondergebiet könne nur als Unterkunft für beispielsweise Soldaten verwendet werden, nicht aber für Flüchtlinge. Das hätte eine Änderung des Flächenwidmungsplans erforderlich gemacht. Weil das nicht erfolgt ist, sieht sich Pitschko veranlasst, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen.

Klosterneuburgs Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) bleibt gelassen: "Das ist nicht mehr als ein Aufzeigen des Herrn Pitschko, dass er in dieser Sache eine andere Meinung hat, als wir." Schmuckenschlager geht davon aus, dass die Verordnung rechtens ist. Die Gemeinde hat aber das Land NÖ um Stellungnahme und das Innenministerium um ein Gutachten gebeten. Grundsätzlich sei die Sache aber ausjudiziert: "Es wäre ja äußerst merkwürdig, wenn das Ministerium eine Verordnung erlässt, die nicht rechtskonform ist", sagt Schmuckenschlager. Das Innenministerium wollte dazu keinen Kommentar abgeben.