Chronik/Niederösterreich

Tauziehen um die doppelte Volksbefragung

Der Plan der Klosterneuburger Stadtverwaltung, zwei Volksbefragungen mit unterschiedlich formulierten Fragen zu den gleichen Themen abzuhalten, lässt die Köpfe der Juristen und Verwaltungsbeamten des Landes und der Stadt rauchen. Nicht von ungefähr: Eine solche Doppel-Volksbefragung ist in Österreich bisher ohne Beispiel. Dementsprechend gibt es auch keine ausjudizierten Fälle, die man als Beispiel heranziehen könnte – im Gegenteil: Da politisches und juristisches Neuland betreten wird, könnten die Volksbefragungen am 1. Dezember noch ein langes gerichtliches Nachspiel bekommen.

Umstritten ist vor allem der Plan, einen gemeinsamen Stimmzettel für beide Befragungen aufzulegen.

Verfassungsklage

Hier setzt die Kritik des grüne Stadtrats Sepp Wimmer an, der die Bürgerinitiative „Wertvolles Bewahren für Morgen“ unterstützt, die ihrerseits eine der beiden Volksbefragungen mit mehr als 4000 gesammelten Unterschriften erzwungen hat: „In den Einladungen der Gemeinde-Wahlbehörde ist nicht von zwei, sondern nur von einer Volksbefragung am 1. Dezember die Rede. Offenbar will der Bürgermeister die Fragen der Bürgerinitiative unter den Tisch fallen lassen.“ Zudem sei bei einem gemeinsamen Stimmzettel nicht zu unterscheiden, wie viele Wähler an welcher der beiden Befragungen teilnehmen, argumentiert Wimmer. Er erneuert seine Drohung, den Urnengang beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

ÖVP-Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager entgegnet, der gemeinsame Stimmzettel entspreche der letztgültigen Auskunft des Landes. Sollten zwei verschiedene Stimmzettel möglich sein, würde er das begrüßen, sagt Schmuckenschlager.