Chronik/Niederösterreich

Bootsunglück: Opfer wurde Zeuge, wie die Schreie verstummten

Die Opfer des Bootsunglücks werden ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben. Nach dem Strafprozess gegen den Bootsführer, der mit einer Diversion samt 3400 Euro Geldstrafe für den 33-Jährigen endete, hat am Montag erstmals einer der Anwälte über das Schicksal der Betroffenen gesprochen.

Rechtsanwalt Julian Korisek vertritt eine der acht Frauen, die am 1. September 2018 auf der Donau bei Hainburg im Rahmen des „Girl’s Camp“ des Bundesheeres in das Unglücksboot gestiegen waren. Weil der Bootsführer durch die Bugwelle des vor ihm fahrenden Bootes fuhr und dabei einen fatalen Fahrfehler beging, kenterte das Pionierboot binnen Sekunden. Mehrere Frauen waren durch den starken Auftrieb ihrer Schwimmwesten unter dem Boot gefangen und kämpften ums Überleben.

„Die Folgen sind ziemlich schwerwiegend. Meine Mandantin hat ein psychisches Trauma erlitten. Es hat sogar zu einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie geführt“, erklärt Korisek.

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Die junge Frau hat in einer Luftblase unterhalb des Bootes die Schreie einer der beiden Frauen wahrgenommen, „bis diese irgendwann verstummt sind“. Die beiden wurden erst 39 beziehungsweise 45 Minuten nach dem Unglück leblos geborgen und reanimiert. „Sie hat massive psychische Probleme aufgrund der Tatsache, dass es ihr nicht gelungen ist, die anwesenden Soldaten gleich davon zu überzeugen, dass sich zumindest noch eine weitere Teilnehmerin unter dem gekenterten Boot befindet. Sie wollte, dass der Soldat, der sie geborgen hat, sich zunächst um die Teilnehmerin kümmert, die um Hilfe geschrien hat“, so Korisek.

Ungewissheit

Seine Mandantin stellt sich die Frage, ob die Folgen für die beiden Schwerstverletzten vermieden hätten werden können, wenn sie vehementer darauf bestanden hätte, dass noch jemand unter dem Boot ist. „Und nicht wertvolle Zeit für wiederholtes Aufstellen und Abzählen der Geborgenen verwendet worden wäre“, sagt der Anwalt.

Das 18-jährige Opfer liegt acht Monate nach dem Unglück immer noch im Koma, eine 22-Jährige muss im Rehabilitationszentrum wieder wichtige Körperfunktionen erlernen. Aussagen, wonach alle Schadenersatzansprüche der Opfer von der Finanzprokuratur bereits dem Grunde nach anerkannt sind, weißt Korisek zurück. Im Falle seiner Mandantin stimme das nicht. "In Bezug auf meine Mandantin ist ein solches Anerkenntnis noch nicht erfolgt."

Prüfung ist im Gange

Laut dem Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, liege das allerdings nur daran, dass man das Schreiben des Anwaltes erst Anfang Mai bekommen habe. "Wir prüfen den Fall gerade. Aus derzeitiger Sicht werden aber auch diese Forderungen dem Grunde nach anerkannt werden", so Peschorn.

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Ein allfälliges Versagen der Rettungskette könnte für das Bundesheer noch ein rechtliches Nachspiel haben. Zwar habe die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt geprüft und niemandem ein schuldhaftes Verhalten vorwerfen können. Allerdings prüfen die Anwälte der Opfer noch die Ergebnisse um eventuell einen Fortführungsantrag einzubringen.

Wegen einer Reihe mildernder Umstände entschied die Richterin in dem Prozess um fahrlässige Gemeingefährdung auf eine Diversion. Das Verfahren endete für Alexander Sch. mit einer Strafe von 3400 Euro, das Heer leitete ein Disziplinarverfahren ein. Wie der Gutachter Hermann Steffan feststellte, hätte der Bootsführer nach dem Durchfahren der Bugwelle nur vom Gas gehen müssen, und das Boot wäre nicht voll Wasser gelaufen und gekentert.

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