Chronik/Niederösterreich

94.000 Feuerwehrleute auf Chefsuche

Nach Weihnachten sorgt bei Niederösterreichs Feuerwehrleuten gleich der Jahresbeginn 2016 für Spannung. 94.000 Feuerwehrmitglieder in 1729 Wehren sind nämlich im Jänner aufgerufen ihre Kommandanten und deren Stellvertreter zu wählen. Das neue NÖ Feuerwehrgesetz bringt dabei eine Reihe von Änderungen, die bis zur Wahl des Landeskommandanten Dietmar Fahrafellner und dessen Vize Armin Blutsch Auswirkungen haben.

Abseits des täglichen Einsatzgeschehens sind die neuen Wahlmodalitäten für Hunderte Funktionäre und Bürgermeister eine zusätzliche Herausforderung. Der Landtag beschloss das neue Gesetz im Sommer. Dabei wurde auch das Wahlrecht reformiert. So flattern den wahlberechtigen Feuerwehrleiten schon seit Anfang Dezember die Einladungen zu den Wahlversammlungen ins Haus. "Vier Wochen vor dem Wahltermin muss vom Bürgermeister eingeladen werden, das ist eine der Änderungen", sagt Landesbranddirektor Fahrafellner. Grundsätzlich müssen die neuen Kommandanten im Jänner fix sein. Danach können die Führungskräfte in den Abschnitten, Bezirken, Landesvierteln und im Landesfeuerwehrrat gewählt werden.

Feuerwehrmanager

Am Ende der Kette von Neuregelungen im Wahlrecht sind auch Landeskommandant Fahrafellner und sein Vize Blutsch (Bild unten) direkt betroffen. Die zunehmenden Managementaufgaben der Kommandospitzen werden berücksichtigt. Aufgrund ihrer bestehenden Funktionen können sie beim Landesfeuerwehrtag am 18. März 2016 direkt wieder für ihre Ämter antreten. Sie müssen sich nicht mehr, wie bisher vorgeschrieben, als Bezirkskommandanten wählen lassen.

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"Wir wollen keine Extrastellung ausnutzen. Aber ich habe im Jahr 200 Termine außerhalb meines Bezirks St. Pölten mit 117 Feuerwehren absolviert. Ich muss und will als Landeskommandant auch im Land voll präsent sein", erklärt Fahrafellner. Auch Blutsch aus Amstetten, aktiv im Landesfeuerwehrrat und Vizepräsident des Bundesfeuerwehrverbandes, wird nicht mehr als Bezirkschef antreten, sehr wohl aber zum Stellvertretenden NÖ Landeskommandanten. Sowohl er als auch Fahrafellner wollen aber bei ihren Wehren in Amstetten und St. Pölten weiter das Kommando führen. Einsatzpraxis und Kontakt zur Basis seien die Voraussetzungen für die Jobs im NÖ Kommando, sagen beide.

Wahlanfechtung

Klarere, aber auch mehr Regeln bestimmen andere Teile der neuen Wahlordnung. Die Rechte des Feuerwehrleute werden gestärkt: "Die Wahlanfechtung ist nun möglich und klar definiert", erklärt Fahrafellner. Die Wahlleitung unter dem Vorsitz des Bürgermeisters besteht künftig aus drei Personen. Und auch für die Wahl der Kommandanten der 89 Betriebsfeuerwehren in NÖ gelten neue Spielregeln. Sie können nun von den Firmenchefs von vornherein ernannt werden. Ansonsten wählt die Mannschaft.

Bedenken, dass es wegen steigender Anforderungen massive Probleme gibt, überhaupt alle Kommandoposten bei den NÖ Feuerwehren zu besetzen, hat Fahrafellner nicht. Schwierige Situationen, vor allem bei Kleinstfeuerwehren etwa im Waldviertel gäbe es aber immer wieder. Grundsätzlich stehe das Landeskommando aber Jungkommandanten jederzeit zur Seite. Sie müssen binnen zwei Jahren ihre Ausbildung durchziehen, um das Amt nicht zu verlieren

Schulungen

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Das neue Wahlrecht im nö. Feuerwehrgesetz sollte für die problemlose Durchführung der Kommandantenwahlen kein Problem sein. Von seinem Landeskommando wurde ein Leitfaden samt Checkliste an jeden einzelnen Kommandanten in NÖ verschickt, berichtet Landesbranddirektor Dietmar Fahrafellner. Feuerwehrkommandos und Bürgermeister wurden zudem geschult.
Wie schon früher haben die Bürgermeister den Vorsitz inne. Neu ist, dass sie eine dreiköpfige Wahlleitung anführen. Der jüngste und der älteste Charge, die beide keine Kandidaten sein dürfen, werden dem Ortchef assistieren. Feuerwehrfremde Personen sind beim Wahlgang nicht zugelassen. Wahlberechtigt sind Feuerwehrmitglieder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Ehrenmitglieder oder unterstützende Mitglieder sind nicht wahlberechtigt. Ist ein Kommandant gültig gewählt, füllt er sofort seine Funktion aus. Sollte nicht der Bürgermeister, sondern ein Stellvertreter die Wahl geleitet haben, wird der neue Kommandant später in würdigem Rahmen vom Bürgermeister angelobt.
Eine Wahlanfechtung kann von jedem Kandidaten, der sein passives Wahlrecht verletzt sieht, eingebracht werden. Über die Beschwerde entscheiden Gemeindevorstand oder Stadtrat endgültig.