16-Jährige bekommt kein Kassengeld für Operation
Von Jürgen Zahrl
Ramona Monz ist verzweifelt. Die 16-Jährige aus Riegers, Bezirk Waidhofen an der Thaya, NÖ, leidet darunter, dass nach schweren Verbrennungen zwei große Narben auf dem rechten Oberarm geblieben sind.
„Ständig werde ich darauf angesprochen. Das belastet sehr“, sagt die junge Waldviertlerin. Obwohl sie große Hoffnungen in eine Operation steckt, um die Wunden weitestgehend entfernen lassen zu können, muss sie einen weiteren Tiefschlag verkraften. Weil die nö. Gebietskrankenkasse nicht zahlt, will ihr Vater demnächst zu drastischen Mitteln greifen. Andreas Monz droht mit einem Hungerstreik vor dem Parlament, wenn seine Tochter von keiner Seite Hilfe bekommt.
Am 1. September 2012 rutschte Ramona Monz nach einem Schwächeanfall im Badezimmer aus und prallte gegen einen Heizofen. Sie blieb bewusstlos liegen und zog sich schwere Verbrennungen am rechten Oberarm zu. Im Horner Spital versuchten die Ärzte, mit einer Hauttransplantation die Verletzungen in den Griff zu bekommen. Allerdings blieben unschöne Narben, für die ihr Vater Andreas auch eine fehlerhafte Behandlung verantwortlich macht. Die nö. Patientenanwaltschaft kam jedoch zu einem anderen Schluss: „Wir konnten keine Fehler feststellen“, sagt Andreas Ortel von der Patientenanwaltschaft.
Letzte Hoffnung
Wie auch immer. Ramona Monz steckt nun alle Hoffnungen in eine teure Nachbehandlung. Doch vor wenigen Tagen flatterte ein Schreiben ins Haus, das für das Mädchen niederschmetternd war: OP-Kosten werden nicht übernommen. „Wir sind leider nicht so vermögend, um die Narbenoperation alleine zu zahlen. Dabei wäre die Korrektur wichtig, damit es unserer Tochter bald wieder psychisch besser geht“, sagt ihr Vater. Was das Mädchen noch zusätzlich belastet, ist die Tatsache, dass es wegen des langen Krankenstands auch noch seine Lehrstelle als Köchin verloren hat. Auch ihr Hausarzt empfiehlt eine operative Korrektur, um den Leidensdruck zu verringern.
Doch die nö. Gebietskrankenkasse bleibt hart: „Es handelt sich um einen kosmetischen Eingriff. Wir kommen aber nur für Krankenbehandlungen auf, etwa bei einer Funktionseinschränkung, also wenn sich der Oberarm nicht mehr beugen oder strecken lässt. Wir müssen leider Grenzen setzen“, sagt Lisi Heinz, Sprecherin der nö. Gebietskrankenkasse.
Bekommt Ramona keine Hilfe, will ihr Vater ab 20. Oktober vor dem Parlament in Hungerstreik treten: „Das ist mein letzter Ausweg.“