Gefräßige Otter: Habsburg fordert Geld vom Bund
Von Thomas Martinz
Ein ehemaliger Grün-Politiker will den Bund verklagen, weil ihm ein schützenswertes Tier die Fischgewässer leer frisst. Und dann ist der Betroffene noch ein echter Habsburg und Fischereiverwalter.
Ulrich Habsburg-Lothringen fordert 143.850 Euro Schadenersatz für die durch Fischotter verursachten Schäden. „Geltendmachung eines Schadensersatzes gegen die Republik Österreich“, steht im Betreff eines Schriftstückes, das dieser Tage die Finanzprokuratur in Wien erreichen wird. Und der ehemalige Kärntner Grün-Kommunalpolitiker droht noch dazu mit einer Klage in ganz anderem Ausmaß.
Die Vorgeschichte: Zoologe Stephen Weiss von der Uni Graz hat kürzlich nachgewiesen, dass der Fischbestand in Kärntner Fließgewässern im vergangenen Jahrzehnt um bis zu 90 Prozent abgenommen hat. Parallel dazu stieg die Zahl der Otter im Schnitt um 19 Prozent pro Jahr auf eine Population von aktuell 360 Individuen.
Kärntens Jagdreferent Gernot Darmann ( FPÖ), dem die Fischereiverwalter und Inhaber von Fruchtgenussrechten seit Monaten mit Klagsdrohungen gegen das Land im Genick sitzen, ließ eine Jagdfreigabe für 43 Marder jährlich ausarbeiten. Und er wollte diese eigentlich mit 1. März 2018 in Kraft treten lassen.
Dafür hätte er jedoch das Okay der SPÖ benötigt, die sich kurz vor der Landtagswahl zu keiner Entscheidung durchringen konnte. Das Problem muss die nächste Regierung lösen.
„Behörden untätig“
Habsburg-Lothringen will nicht warten und wendet sich in einem Schreiben von 22. März an die Republik. „Ich habe sowohl bei der Landesregierung eine Regelung zur Verringerung der Otterpopulation erwirken wollen, als auch beim Finanzamt eine Reduktion der Einheitswerte um 90 Prozent. 6000 Euro muss ich jährlich an Steuern für einen fiktiven Ertragswert entrichten, der aber in den letzten Jahren um 90 Prozent gesunken ist“, sagt Habsburg-Lothringen, der Eigentümer von Fischgewässern im Umfang von 23 Hektar in Wolfsberg ist.
Er ist auch gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fischerei und er hat für seine Reviere den durch Otter entstandenen Schaden errechnet: Dieser betrage alleine für die Jahre 2013 bis 2015 143.850 Euro.
Während Kärnten säumig sei, habe Niederösterreich eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die den Schaden verringern würde. Da er am Rechtsfrieden interessiert sei, fordere er nur oben genannte Summe. „Bei einer klagsweisen Durchsetzung müsste ich den Zeitraum und die Höhe ausdehnen.“
Habsburg-Lothringen hatte bereits mit einer Klage Erfolg: Als Angehöriger der Habsburger brachte er vor der Bundespräsidentenwahl 2010 einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof zur Abschaffung des „Habsburger-Paragraphen“ ein, wonach Adelige nicht Präsident werden könnten. Im Zuge einer Wahlrechtsreform wurde die Bestimmung aufgehoben.
Weitere Klagen
Was die aktuellen Schadenersatzforderungen betrifft, werden sich weitere Kärntner Fischereiverwalter Habsburg-Lothringen anschließen, der als Sachverständiger kärntenweite Otterschäden in der Höhe von 2,11 Millionen jährlich und einen einmaligen Schaden von 11,5 Millionen durch die Entwertung der Fischgewässer errechnet hat. „Wir warten ein paar Wochen, ob sich die neue Landesregierung dieses Themas annimmt“, erklärt Mario Deutschmann, Geschäftsführer des Kärntner Fischereiverbandes. Etliche Betriebe hätten Kontakt mit Anwälten aufgenommen.