Chronik/Burgenland

Standesbeamter gestand illegale Trauungen

Der ehemalige Amtmann einer Gemeinde im Bezirk Oberwart musste sich am Landesgericht Eisenstadt, vor einem Schöffensenat und Richterin Birgit Falb verantworten. Amtsmissbrauch, Vergehen der Bestechlichkeit und Vorteilsnahme lautete der Vorwurf. Er soll Paare illegal getraut haben, ein privates Honorar für seine Tätigkeit verlangt haben und teilweise Abgaben für die Trauungen nicht an die Gemeinde weitergegeben haben. Seit Dezember 2014 ist der 59-jährige Südburgenländer suspendiert.

SuspendiertBei 69 Hochzeiten habe der Standesbeamte die Gebühren bar eingehoben oder auf ein Konto eines "Kulturvereins" überweisen lassen, bei dem er zeichnungsberechtigt war. "In den Jahren 2010 und 2011 soll der Amtmann bis auf eine Ausnahme keine Gebühren an die Gemeinde abgeführt haben", erklärt die Staatsanwältin. Weiters wurde ihm vorgeworfen, 31 von ihm seit 2004 geschlossene Ehen nicht ins Ehebuch der Gemeinde, in der sie getraut wurden geschrieben zu haben, sondern in jenes seiner Gemeinde. Fraglich war dadurch, ob die Ehen wegen der fehlenden Eintragungen, überhaupt Gültigkeit haben. Ein Paar aus Wien habe erst bei der Geburt ihres Kindes erfahren, dass ihre Ehe nicht im zentralen Personenregister erfasst wurde, sie mussten die Hochzeit wiederholen. Alle anderen Ehen blieben gültig. Seit 2007 soll er zusätzlich zu den Gebühren von den Brautpaaren noch ein Honorar verlangt haben, für seine Mühe die Trauungen außerhalb der Dienstzeit und der Amtsräume durchzuführen.

Der 59-jährige Angeklagte zeigte sich geständig. Die Schuld sei ihm zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, "ich bin da hinein geschlittert", verteidigte sich der Angeklagte. "Wenn ein Beamter seine Pflicht tut, darf er nichts kassieren, wenn er seine Pflicht falsch tut, auch nicht – wo kämen wir da hin", sagt Falb. "Noch einmal würde ich es nicht so machen", sagt der Angeklagte.

Nach kurzer Bedenkzeit gab es ein – nicht rechtskräftiges – Urteil: Zwölf Monate bedingt, 9000 Euro Geldstrafe und die Rückzahlung der Schadenssumme von etwa 9900 Euro.

Ob er wieder als Amtmann tätig werden kann, wird eine Disziplinarkommission entscheiden.