Chronik/Burgenland

Späte Strafe für Zigaretten-Schmuggler

Die Grenzen zum Nachbarland Ungarn existieren höchstens noch in den Köpfen der Menschen. Obwohl es seit dem Wegfall der Schengengrenzen 2007 keine Zollkontrollen mehr gibt, beschäftigte nun ein Fall von Zigarettenschmuggel aus dem Jahre 2005 die Justiz. Durch „interne Verzögerungen“, so ein Vertreter der Finanzbehörde, sei es erst jetzt zur Anklage von zwei ungarischen Lkw-Fahrern gekommen, was ihm auch eine „kleine Rüge“ vom Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Wolfgang Rauter, einbrachte. Eine absolute Verjährung gibt es in diesem Fall der Abgabenhinterziehung  bzw. in den Eingriff in das Tabakmonopol nicht. Aus diesem Grund  mussten sich am Donnerstag  ein 41-jähriger  ungarischer Lkw-Fahrer und sein 34-jähriger Beifahrer wegen eines Zigarettenschmuggels im März 2005 vor Gericht verantworten.

Den Männern wurde vorgeworfen, bei einer Fahrt für einen international tätigen Botendienst  2450 Stangen Zigaretten im Wert von rund 83.000 Euro  über die Grenze von Ungarn nach Österreich gebracht zu haben. Nach einem anonymen Hinweis wurden die beiden Fahrer beim Grenzübergang Deutschkreutz von den Zollbeamten kontrolliert. Und tatsächlich: Neben der regulär deklarierten Ladung von Motorteilen und Leergut fanden die Beamten auch die 490.000 Stück Zigaretten.

„Nicht nachgefragt“ 

Beide Angeklagte bestritten vor Gericht aber vehement, von der Zigaretten-Ladung gewusst zu haben. „Wir sind froh, dass wir Arbeit haben. Da haben wir nicht nachgefragt, was auf der Ladefläche ist“, rechtfertigt  sich der 41-jährige Ungar. Er und sein Kollege hätten die Fracht nach Deutschland bringen sollen.  Doch das glaubt der Senat nicht. „Die Zigaretten waren eindeutig für den österreichischen Markt bestimmt“, sagt Richter Rauter.

Er verurteilte die Angeklagten zu je 20.000 Euro Geld- oder einer dreimonatigen Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von 70.000 Euro Wertersatz für den beschlagnahmten Lkw. Der Verteidiger  meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Die Einfuhr von Zigaretten in unbeschränkter Menge  ist auch nach dem Wegfall der Schengengrenze nicht erlaubt. Es gilt eine Richtmenge von 800 Stück Zigaretten. Die Zollbehörde schickt immer wieder sogenannte „fliegende Kontrollen“ aus, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Freimengen überprüfen, so ein Vertreter der Behörde. Große Mengen, so heißt es, würden dabei im Burgenland nicht entdeckt. „Der Hotspot ist Wien“, sagt ein Beamter zum KURIER.