So hilft das Land den Hochwasser-Opfern
Von Thomas Orovits
Am Montag hatte LH Hans Peter Doskozil (SPÖ) rasche und umfassende finanzielle Hilfe für die Hochwasser-Opfer angekündigt. Am Mittwoch wurden Details bekanntgegeben. Die Landesregierung hat eine Sonderrichtlinie zur Katastrophenhilfe beschlossen.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Fördersumme für Privathaushalte für die Behebung von Katastrophenschäden wird von 70.000 Euro auf maximal 150.000 Euro brutto erhöht.
- Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe wurde die Förderung von 35.000 Euro netto auf maximal 75.000 Euro erhöht.
- Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet. Generell werden 10.000 Euro als angenommene Versicherungsleistung abgezogen.
- Neu ist die Härtefall-Regelung. Damit können etwa Niedrigverdienern Ausnahmen beim Selbstbehalt gewährt werden.
"Mit den neuen Sonderrichtlinien wird dafür Sorge getragen, dass bis zu 100 Prozent der Schadenssumme ersetzt werden", so Doskozil.
Mitarbeiter des Landes nehmen Schäden vor Ort auf
Mitarbeiter des Landes und der Bezirkshauptmannschaften haben am Mittwoch mit Unterstützung der Gemeinden mit der Schadensdokumentationen begonnen.
Betroffene müssen sich nicht beim Land melden, die Teams des Landes kommen in die Gemeinden. Die Mitarbeiter vor Ort sollen auch für alle Fragen rund um die Abwicklung zur Verfügung stehen und Anträge direkt entgegen nehmen.
Rechnungen, die für die Behebung der Schäden anfallen, werden – im Rahmen der Förderhöhe – "direkt und unbürokratisch durch das Land beglichen", heißt es.
Unter die Härtefall-Regelung fallen nicht nur Personen mit geringem Einkommen, sondern auch "unverhältnismäßig hohe" Schadensausmaße oder sonstige außerordentliche Belastungen wie Krankheit, besondere Sorgepflichten etc. Eine Antragstellung und ein Nachweis durch die Geschädigten sind erforderlich.
www.burgenland.at/katastrophenbeihilfe.