Chronik/Burgenland

Prozess Balluch gegen Mensdorff: Rückzieher statt Lokalaugenschein

Tierrechtler Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly beschäftigen schon länger die Gerichte. Nun hat Balluch eine Klage zurückgezogen, mit der er den Verstoß gegen einen Vergleich bekämpfen wollte.

Begonnen hat die Causa 2016 am Bezirksgericht Güssing. Mensdorff brachte gegen den Tierrechtler eine Besitzstörungsklage ein. Er soll mehrmals sein Jagdgebiet betreten haben. Es kam zu einem Vergleich und man reichte sich die Hand. Balluch sollte das Jagdgebiet von Mensdorff in Luising nicht mehr betreten und auch niemanden dazu anstiften.

Vergleich

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"Gegen diesen Vergleich hat er am 1. Oktober 2016 verstoßen", sagt Mensdorffs Anwalt Gernot Gallor. Also wurde ein Exekutionsverfahren gestartet, um 1000 Euro Geldstrafe von Balluch einzufordern. Der wiederum hat dagegen Oppositionsklage eingebracht. Am 23. Juni ging es in Bruck an der Mur wieder vor Gericht. "Es wurde dort verhandelt, weil Balluch seinen Wohnsitz dort hat", sagt Gallor. Als Beweis wurden drei Fotos vorgelegt, die Balluch auf dem Gebiet von Mensdorff zeigen sollen. Der behauptete, lediglich auf der ungarischen Seite des Reviers gewesen zu sein.

Am Freitag, 28. Juli, war ein Lokalaugenschein in Luising geplant. Auch ein Vermessungstechniker sollte dabei sein, um den Standort des Tierrechtlers auf den belastenden Fotos zu klären.

Rückzug

Doch Balluch habe die Klage zurückgezogen, wie ein Sprecher des Bezirksgerichts Bruck/Mur erklärt. "Anscheinend hätte er verloren, wenn er den Prozess weiter führt", meint Mensdorff. Balluch selbst war für den KURIER nicht erreichbar, auf seinem Blog schrieb er noch am 3. Juli zu der Causa: "Mensdorff-Pouilly hat das Verfahren nun so aufgeblasen, dass der Verlierer gut € 10.000 wird zahlen müssen."

"Die Prozesskosten muss nun Balluch übernehmen, weil er die Klage zurück genommen hat", sagt Mensdorffs Anwalt Gallor. Mensdorff selbst geht von mehr als 10.000 Euro aus, die der Tierrechtler nun zu bezahlen habe.